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POL-KS: Falsches Gewinnversprechen: Betrüger ergaunern 900 Euro über digitale Guthabenkarten; Polizei gibt Tipps zum Schutz vor dieser Masche

Kassel (ots)

Kassel: Am gestrigen Montag ergaunerten Betrüger mit einem sogenannten "Gewinnversprechen" 900 Euro von einem Mann aus Kassel. Der 56-Jährige war gestern mehrfach von einer Schweizer Telefonnummer angerufen worden, wobei der Anrufer ihm versicherte, er habe bei einem Gewinnspiel gewonnen. Um den Gewinn, angeblich ein Koffer voll Geld, überbracht zu bekommen, müsse er allerdings zuvor einige Unkosten begleichen und eine Summe von 900 Euro anzahlen. Der seriös wirkende Anrufer, angeblich ein Mitarbeiter einer Firma mit Sitz in Zürich in der Schweiz, schlug dem 56-Jährigen verschiedene Zahlmethoden vor. Der Kasseler hatte vor zwei Jahren an einer Lotterie teilgenommen und war durch die geschickte Gesprächsführung des Betrügers im Glauben an einen verspäteten Gewinn. Aus diesem Grund entschied er sich für das Bezahlen über iTunes Guthabenkarten und kaufte in einem Geschäft die Karten im Wert von 900 Euro. Anschließend übermittelte er den Betrügern telefonisch die Codes aller gekauften Gutenhabenkarten. Als der für den Abend in Aussicht gestellte Übergabetermin des Geldes platzte, wurde der 56-Jährige misstrauisch und verständigte die Polizei. Die weiteren Ermittlungen führen nun die Beamten des für Betrugsdelikte zuständigen Kommissariats 23/24 der Kasseler Kriminalpolizei.

Tipps zum Schutz vor Betrug durch falsche Gewinnversprechen

Diese Betrugsmasche des falschen Gewinnversprechens ist der Polizei nicht neu. Insbesondere das Zahlen über digitale Guthabenkarten oder Online-Bezahldienste erfreut sich bei den Betrügern großer Beliebtheit. Aus diesem Grund möchte die Polizei einige Tipps geben, wie man diese Betrugsmaschen erkennen und sich davor schützen kann:

   - Machen Sie sich bewusst: Wenn Sie nicht an einer Lotterie 
     teilgenommen haben, können Sie auch nichts gewonnen haben!
   - Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn 
     einzufordern, zahlen Sie keine Gebühren oder wählen 
     gebührenpflichtige Sondernummern (gebührenpflichtige 
     Sondernummern beginnen z.B. mit der Vorwahl: 0900..., 0180..., 
     0137...).
   - Machen Sie keinerlei Zusagen am Telefon.
   - Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine 
     Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, 
     Kreditkartennummern oder Ähnliches.
   - Fragen Sie den Anrufer nach Namen, Adresse und Telefonnummer der
     Verantwortlichen, um welche Art von Gewinnspiel es sich handelt 
     und was genau Sie gewonnen haben. Notieren sie sich seine 
     Antworten.
   - Weisen Sie unberechtigte Geldforderungen zurück.
   - Sichern Sie sich ab, indem Sie einen angeblichen 
     Vertragsabschluss widerrufen und wegen arglistiger Täuschung 
     anfechten. Verbraucherzentralen bieten dazu Musterschreiben an. 
     Diese gibt es in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen 
     sowie im Internet (www.verbraucherzentrale.de).
   - Kontrollieren Sie mindestens einmal im Monat Ihre Kontoauszüge 
     und Ihre Telefonrechnung.
   - Lassen Sie unberechtigte Abbuchungen von Ihrer Bank oder 
     Sparkasse rückgängig machen. Abbuchungen können Sie innerhalb 
     einer bestimmten Frist problemlos widersprechen. Wenden Sie sich
     zudem unverzüglich an Ihren Bankberater.
   - Teilen Sie Ihrem Telefonanbieter schnellstmöglich mit, welche 
     Forderung unberechtigt ist. Dieser hat dann eventuell noch die 
     Möglichkeit, nur den berechtigten Teil des Rechnungsbetrags 
     einzuziehen. Ist bereits eine Abbuchung über den gesamten Betrag
     erfolgt, sollten Sie dieser bei Ihrem Geldinstitut widersprechen
     und dann nur den berechtigten Teil der Telefonrechnung 
     begleichen.
   - Unberechtigte Lastschrifteinzüge können den Tatbestand des 
     Betrugs gemäß § 263 Strafgesetzbuch erfüllen. Erstatten Sie im 
     Zweifel Anzeige bei der Polizei.

Matthias Mänz Pressesprecher Tel. 0561 - 910 1021 E-Mail: poea.ppnh@polizei.hessen.de

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Nordhessen
Grüner Weg 33
34117 Kassel
Pressestelle

Telefon: 0561/910 10 20 bis 23
Fax: 0561/910 10 25
E-Mail: poea.ppnh@polizei.hessen.de

Außerhalb der Regelarbeitszeit
Polizeiführer vom Dienst (PvD)
Telefon: 0561-910-0
E-Mail: ppnh@polizei.hessen.de

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