POL-RZ: Schockanruf - Festnahme eines 22-jährigen Geldabholers
Ratzeburg (ots)
Gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Lübeck und der Polizeidirektion Ratzeburg
16.09.2025 | Kreis Herzogtum Lauenburg | 15.09.2025 - Krummesse
Ein 22-jähriger Tatverdächtiger konnte gestern Nachmittag gegen 16.00 Uhr von Beamten des Polizeireviers Ratzeburg nach vorangegangenem Schockanruf und Abholung eines hohen vierstelligen Geldbetrages in Krummesse vorläufig festgenommen werden.
Den Ermittlungen zufolge erhielt eine 84-jährige Geschädigte im Laufe des Montags den Anruf einer Täterin und eines Täters, die sich wahrheitswidrig zunächst als Klinikmitarbeiterin und als Staatsanwalt ausgaben. Die Anrufer gaukelten der Seniorin vor, dass ihr Sohn an einem Verkehrsunfall beteiligt sei, bei dem eine Person zu Tode kam. Nur durch Zahlung einer Kaution könne eine Inhaftierung ihres Sohnes abgewendet werden. Die unter Schock stehende Geschädigte wurde durch die Gesprächsführung mit den Tätern so manipuliert, dass sie der Aufforderung, Geld bereitzustellen und an einen Abholer zu übergeben, nachkam.
Dank aufmerksamer Nachbarn der Seniorin und der sofort eingeleiteten Fahndung durch die Polizeibeamten konnte in unmittelbarer Nähe der 22-jährige Geldabholer wenig später vorläufig festgenommen werden.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Lübeck wird der 22-jährige polnische Staatsangehörige im Laufe des heutigen Tages dem Haftrichter beim zuständigen Amtsgericht vorgeführt.
Die weiteren Ermittlungen dauern an.
Aus aktuellem Anlass möchte die Polizei erneut ganz allgemein auf die Betrugsmaschen "Enkeltrick" und "Schockanruf" hinweisen. In jüngster Zeit ist es im Bereich der Polizeidirektion Ratzeburg wieder vermehrt zu entsprechenden Anrufen bei überwiegend älteren Bürgerinnen und Bürgern gekommen. Hierbei ist Folgendes zu beachten:
- Die Polizei ruft Sie niemals unter dem Polizeinotruf 110 an. - Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Legen Sie den Hörer auf. So werden Sie Betrüger los. - Werden Sie misstrauisch bei Forderungen nach schnellen Entscheidungen, Kontaktaufnahme mit Fremden sowie bei der Herausgabe von persönlichen Daten, Bargeld, Schmuck oder Wertgegenständen. - Wählen Sie die 110 und teilen Sie den Sachverhalt der Polizei mit. Benutzen Sie nicht die Rückruftaste, da Sie sonst wieder bei den Tätern landen. - Sprechen Sie am Telefon nicht über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse. - Beraten Sie sich mit Ihrer Familie oder Personen, denen Sie vertrauen. - Vergewissern Sie sich, ob der oder die Anrufer/in tatsächlich eine verwandte Person ist. Legen Sie auf und rufen Sie anschließend den angeblichen Verwandten selbst unter seiner bekannten Telefonnummer zurück.
Dr. Jens Buscher, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Lübeck
Sandra Kilian, Pressesprecher/in der Polizeidirektion Ratzeburg
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Polizeidirektion Ratzeburg
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