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POL-OF: Gruseln gestattet, Vandalismus verboten: Polizei erinnert an die Halloween-Spielregeln

POL-OF: Gruseln gestattet, Vandalismus verboten: Polizei erinnert an die Halloween-Spielregeln
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Südosthessen (ots)

(lei) Am kommenden Freitag ist nicht nur Reformationstag, sondern auch "Halloween" - eine sprachliche Umwandlung von "All Hallows' Eve" ("der Abend vor Allerheiligen"), der ursprünglichen Bezeichnung im englischen Sprachraum.

Wie in der Vergangenheit werden auch in diesem Jahr am 31. Oktober vielerorts wieder zahlreiche "Gespenster" und gruselige Kreaturen in den Abend- und Nachtstunden durch die Straßen ziehen, um die Hausbewohner mit dem Ausspruch "Süßes oder Saures" vor die Wahl eines Streiches oder einer süß-sauren Spende zu stellen.

Doch Vorsicht - nicht jeder Spaß ist erlaubt! Insbesondere ist Halloween keineswegs ein Freibrief für Vandalismus: Wer Hauswände mit Eiern bewirft, Böller in Briefkästen zündet, Gullydeckel entfernt oder Autospiegel abtritt, riskiert nicht nur Ärger, sondern auch eine Anzeige, etwa wegen Sachbeschädigung oder gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr. Die Polizei ist in der Halloween-Nacht insofern wieder unterwegs, um ein Auge auf die Straßen zu werfen und für die Sicherheit aller da zu sein.

An die Halloween-Spielregeln müssen sich alle halten - selbst die Kleinsten. Besonders die Eltern sind gefragt: Sie sollten ihre Kinder idealerweise begleiten und auf mögliche Gefahren hinweisen. Auch wenn Kinder unter 14 Jahren strafrechtlich nicht belangt werden können, entbindet das die Eltern nicht von ihrer Verantwortung. Auf sie können zivilrechtliche Forderungen zukommen, wenn es ihre Sprösslinge mit üblen Streichen übertreiben.

Deshalb der Appell an alle Eltern: Sprechen Sie mit Ihren Kindern! Machen Sie ihnen klar, dass Halloween zwar gruselig, aber nicht gefährlich werden soll. Streiche, die Schaden anrichten oder andere erschrecken, sind nicht der Sinn der Sache. Halloween soll ein fröhliches Fest für alle sein, und dazu gehört auch, dass man sich respektvoll gegenüber anderen verhält und die Straßen nicht mit unangemessenem Schabernack unsicher macht.

Sichtbarkeit ist ebenfalls wichtig: Furchteinflößende Kostüme sind meist dunkel und können von Autofahrern leicht übersehen werden. Helle oder reflektierende Verkleidungen tragen lautet die Devise, um im Dunkeln gut sichtbar zu sein. Taschenlampen oder Leuchtstäbe helfen zusätzlich, um von Autofahrern rechtzeitig gesehen zu werden.

Das Polizeipräsidium Südosthessen wünscht allen begeisterten Halloween-Fans ein tolles und vor allem sicheres Halloween-Fest. Mit gegenseitiger Rücksichtnahme und Vorsicht kann es für alle eine schaurig-schöne Nacht werden...

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Südosthessen
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Spessartring 61
63071 Offenbach am Main

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Thomas Leipold (lei) - 1201 oder 0160 / 980 00745
Felix Geis (fg) - 1211 oder 0162 / 201 3806
Claudia Benneckenstein (cb) - 1212 oder 0152 / 066 23109
Maximilian Edelbluth (me) - 1213 oder 0173 / 5636097

Fax: 0611 / 32766-5014
E-Mail: pressestelle.ppsoh@polizei.hessen.de
Homepage: http://www.polizei.hessen.de/ppsoh

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