POL-MA: Heidelberg: 26-Jähriger wegen Diebstahls, Trunkenheit im Verkehr und Fahrens ohne Fahrerlaubnis auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg in Untersuchungshaft
Heidelberg (ots)
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg hat das Amtsgericht Heidelberg Haftbefehl gegen einen 26-jährigen Mann erlassen. Ihm wird Diebstahl in Tateinheit mit vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis vorgeworfen.
Der 26-Jährige war am frühen Sonntagmorgen, 28. September 2025, gegen 06:20 Uhr mit einem Fahrzeug der Marke VW mit überhöhter Geschwindigkeit auf der Neckarauer Straße - mutmaßlich aus Heidelberg kommend - im Stadtgebiet Mannheim unterwegs, als er deshalb und aufgrund seiner unsicheren Fahrweise einer Polizeistreife des Polizeireviers Mannheim-Neckarau auffiel und daraufhin kontrolliert wurde. Im Rahmen der Verkehrskontrolle stellten die Beamten fest, dass der Autofahrer unter dem Einfluss alkoholischer Getränke stand. Eine Atemalkoholkontrolle ergab einen Wert von knapp 1,5 Promille. Den Pkw, mit dem er unterwegs war, soll er zuvor im Zeitraum zwischen Freitag, 26. September 2025, und Sonntag, 28. September 2025, im Bereich der Görresstraße in Heidelberg entwendet haben. Dort hatte ihn der Eigentümer zuvor ordnungsgemäß am Fahrbahnrand geparkt. Ferner war der 26-jährige Tatverdächtige nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis, um das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Im Zuge der polizeilichen Maßnahmen wurde der Autofahrer vorläufig festgenommen und am Montagnachmittag, 29. September 2025, der Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Heidelberg vorgeführt.
Sie erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg auf Grund bestehender Fluchtgefahr Haftbefehl wegen Diebstahls in Tateinheit mit vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis. Nach Eröffnung des Haftbefehls wurde dieser in Vollzug gesetzt. Im Anschluss wurde der Beschuldigte in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
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