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POL-MA: Heidelberg: 21- und 17-Jähriger wegen des Verdachts des Wohnungseinbruchdiebstahls auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg in Untersuchungshaft

Heidelberg (ots)

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heidelberg und des Polizeipräsidiums Mannheim

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg hat das Amtsgericht Heidelberg Haftbefehle gegen zwei Männer im Alter von 17 und 21 Jahren erlassen. Ihnen wird vorgeworfen, einen Wohnungseinbruchdiebstahl begangen zu haben.

Die Tatverdächtigen sollen am 26. Mai 2025 gegen 10 Uhr gemeinsam in ein Wohnhaus im Dreisamweg in 69123 Heidelberg eingedrungen sein und hieraus Schmuck im Wert von mehr als 50.000 Euro entwendet haben.

Der 17-jährige Tatverdächtige soll hierzu zunächst verdeckt das Gebäude observiert haben. Als er sichergestellt hatte, dass die Bewohner das Haus verlassen hatten, sollen sich die Beschuldigten gewaltsam über eine Kellertür Zutritt zum Haus verschafft haben. Im Gebäudeinneren sollen die Beiden sodann die Wohnräume nach wertvollen Gegenständen durchsucht und unter anderem mehrere hochwertige Uhren sowie Schmuck entwendet haben. Der dadurch entstandene Diebstahlschaden beläuft sich ersten Ermittlungen zufolge auf mehr als 50.000 Euro.

Intensive Ermittlungen der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg führten zu der Ermittlung der beiden Tatverdächtigen.

Am 15. Juli 2025 wurden die beiden Beschuldigten festgenommen und im Anschluss der Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Heidelberg vorgeführt, welche auf Antrag der Staatsanwaltschaft Heidelberg jeweils Haftbefehl wegen Wohnungseinbruchdiebstahl aufgrund einer bestehenden Fluchtgefahr erließ. Weiterhin sind beide Tatverdächtige einschlägig unter anderem mit Eigentumsdelikten vorbestraft, weshalb auch eine Wiederholungsgefahr bestand.

Nach Eröffnung der Haftbefehle wurden diese in Vollzug gesetzt. Im Anschluss wurden die Tatverdächtigen in Justizvollzugsanstalten eingeliefert.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Heidelberg und der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg dauern weiter an.

Rückfragen bitte an:

Presseauskünfte:
Staatsanwaltschaft Heidelberg
Pressestelle:
Erster Staatsanwalt Herr Schmidt
Telefon: 06221/59-2024
E-Mail: pressestelle@staheidelberg.justiz.bwl.de


Polizeipräsidium Mannheim
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Stefan Wilhelm
Telefon: 0621 / 174-1111
E-Mail: mannheim.pp.sts.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

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