POL-KI: 251117.1 Kiel: Messerverbot - Polizei kontrolliert am Kieler Hauptbahnhof
Kiel (ots)
Am Freitag (14.11.25) kontrollierten Einsatzkräfte von Landes- und Bundespolizei am Kieler Hauptbahnhof rund 100 Personen und stellten diverse Messer sicher. Hintergrund war ein gemeinsamer Schwerpunkteinsatz zur Reduzierung der Gewaltdelikte.
Gegen 15:00 Uhr begannen die gemeinsamen Kontrollen am Kieler Hauptbahnhof. Zielrichtung war die Überprüfung des Mitführverbots von Waffen und Messern jeglicher Art im öffentlichen Personennah- und fernverkehr. Die Beamtinnen und Beamten hielten 117 Personen kurzfristig an und stellten deren Identität fest. Insgesamt durchsuchten sie 87 Personen und nahmen deren mitgeführtes Gepäck in Augenschein. Die Einsatzkräfte stellten zehn Messer, darunter drei verbotene Einhandmesser und sieben Gebrauchsmesser, sicher und leiteten entsprechende Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
Darüber hinaus überprüften die Beamtinnen und Beamten die Personalien eines Mannes und stellten hierbei fest, dass gegen die Person drei Haftbefehle vorlagen. Sie verbrachten den Mann zur Wache der Bundespolizei. Dort zahlte der Mann die geforderte Geldstrafe von 75 Euro und wurde entlassen.
Die Kontrollen und die damit einhergehende Polizeipräsenz wurden sowohl durch die betroffenen Personen als auch durch unbeteiligte Reisende durchweg positiv aufgenommen. Am Samstag, gegen 02:00 Uhr, wurden die Maßnahmen beendet.
Die gemeinsamen Kontrollen bündeln die Kompetenzen von Landes- und Bundespolizei und bieten einen erweiterten Handlungsrahmen in Bezug auf die jeweiligen sachlichen und örtlichen Zuständigkeiten. Die Bundespolizei hat den Kieler Hauptbahnhof als gefährdetes Objekt mit entsprechenden Kontrollbefugnissen eingestuft. Für die Landespolizei Schleswig-Holstein bestehen rund um den Kieler Hauptbahnhof ebenfalls erweiterte Kontrollbefugnisse. Personen, die sich an diesem Ort aufhalten, dürfen angehalten und deren mitgeführte Sachen in Augenschein genommen werden.
Das Verbot des Mitführens von Waffen und Messern jeglicher Art im öffentlichen Personennahverkehr ist am 23.12.2024 per Landesverordnung für Schleswig-Holstein in Kraft getreten. Analog wurde ein solches Mitführverbot im Personenfernverkehr am 31.10.2024 in das Waffengesetz aufgenommen. Bei Verstößen gegen handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten.
Es gibt unter engen Voraussetzungen Ausnahmen vom Mitführverbot. Zulässig ist das Mitführen erlaubnisfreier Messer, wenn sie mit mehr als drei Handgriffen zugriffsbereit sind. Wer zum Beispiel aus beruflichen Gründen in öffentlichen Verkehrsmitteln ein Messer mitführen muss, der sollte für den Transport ein verschlossenes Behältnis nutzen. Dieses Behältnis sollte wiederum in einer Tasche oder einem Rucksack verstaut sein.
Mathias Stöwer - Polizeidirektion Kiel
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