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POL-KI: 250618.1 Schönkirchen: Betrüger erbeuten hohen Geldbetrag durch Schockanruf

Schönkirchen (ots)

Dienstag gelang es Betrügern, einen hohen fünfstelligen Geldbetrag von einer Schönkirchener Seniorin zu erbeuten. Die Kriminalpolizei ermittelt und gibt erneut Hinweise zur Masche der sogenannten Schockanrufe.

Nach Angaben der deutschen Geschädigten sei sie Dienstag gegen 14 Uhr telefonisch kontaktiert worden. Im Gespräch sei ihr mitgeteilt worden, dass ihre Tochter einen schweren Verkehrsunfall verursacht habe und nun in Gewahrsam sei. Diese könne allerdings gegen eine Kaution auf freien Fuß kommen. Aufgrund des aufgebauten Drucks der professionellen Betrüger habe sie eingewilligt, einem "Dr. Bach" das Bargeld auszuhändigen. Dieser sei gegen 15 Uhr an ihrer Anschrift im Heikendorfer Weg erschienen und habe das Geld in Empfang genommen.

Sie beschrieb "Dr. Bach" als etwa 20 bis 25 Jahre alt, ca. 160cm - 170cm groß und von normaler Statur. Er habe mittelblondes Haar gehabt und wirkte auf die Frau als Deutscher. Angaben zur Bekleidung des Mannes liegen nicht vor.

Die Plöner Kriminalpolizei führt die Ermittlungen und sucht Zeuginnen und Zeugen, die auffällige, eventuell wartende, Personen oder Fahrzeuge ab Dienstagmittag im Bereich des Heikendorfer Wegs gesehen haben. Hinweise nimmt die Polizei unter 0431 / 160 3333 entgegen.

Im Verlauf des gestrigen Tages wurden der Polizei im Kreis Plön rund ein Dutzend weitere gleichartige Anrufe gemeldet. Stand jetzt hatten die Betrüger in keinem weiteren Fall Erfolg. Wir geben erneut Hinweise zum Umgang mit derartigen Anrufen:

   - Die Polizei nimmt kein Bargeld oder Wertgegenstände zur 
     Sicherung oder Überprüfung entgegen. Wir nehmen auch kein 
     Bargeld an, damit ein Angehöriger einer Haftstrafe entgeht.
   - Die Täter, die sich als Polizeibeamte am Telefon oder vor ihrer 
     Haustür mit einem solchen Anliegen an sie wenden, gehen in der 
     Regel hochprofessionell vor und verwickeln Sie in lange 
     Gespräche, zum Teil mit unterschiedlichen Gesprächspartnern.
   - In einigen Fällen wurden die Angerufenen zur Verschwiegenheit 
     verpflichtet und der Anrufer drohte mit strafprozessualen 
     Maßnahmen, falls der Angerufene mit Dritten über den Vorfall 
     sprechen würde.
   - Lassen Sie sich von diesen Personen nicht unter Druck setzen 
     oder einschüchtern und nehmen Sie umgehend Kontakt zu Ihrer 
     Polizei auf. Beenden Sie dazu eigenhändig das Gespräch und 
     wählen selbst die 110.
   - Seien Sie misstrauisch, wenn vermeintliche Angehörige 
     kurzfristig Geld für den Kauf eines Autos, eines Hauses oder 
     Ähnlichem von ihnen benötigen und das Geld womöglich an 
     vermeintliche Freunde ausgehändigt werden soll. Beenden Sie auch
     hier das Gespräch eigenhändig und rufen Ihre Angehörigen unter 
     der Ihnen bekannten Rufnummer zurück.
   - Fragen Sie sich bei Gewinnversprechen, ob Sie tatsächlich an 
     einem Preisausschreiben teilgenommen haben. Gehen Sie nicht in 
     Vorleistung, um Gewinne zu erhalten.
   - Prüfen Sie, ob ein Eintrag in Telefonbüchern oder 
     Online-Telefondatenbanken wirklich nötig ist. Kürzen Sie Ihre 
     Vornamen mit dem Anfangsbuchstaben ab.
   - Weitere Präventionshinweise zu diesem und weiteren Themen finden
     sich auf der Internetpräsenz der Landespolizei 
     Schleswig-Holstein: https://t1p.de/pbef

Matthias Arends

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Kiel

Pressestelle
Gartenstraße 7
24103 Kiel

Tel. +49 (0) 431 160 2010
E-Mail pressestelle.kiel.pd@polizei.landsh.de

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