POL-KI: 250618.1 Schönkirchen: Betrüger erbeuten hohen Geldbetrag durch Schockanruf
Schönkirchen (ots)
Dienstag gelang es Betrügern, einen hohen fünfstelligen Geldbetrag von einer Schönkirchener Seniorin zu erbeuten. Die Kriminalpolizei ermittelt und gibt erneut Hinweise zur Masche der sogenannten Schockanrufe.
Nach Angaben der deutschen Geschädigten sei sie Dienstag gegen 14 Uhr telefonisch kontaktiert worden. Im Gespräch sei ihr mitgeteilt worden, dass ihre Tochter einen schweren Verkehrsunfall verursacht habe und nun in Gewahrsam sei. Diese könne allerdings gegen eine Kaution auf freien Fuß kommen. Aufgrund des aufgebauten Drucks der professionellen Betrüger habe sie eingewilligt, einem "Dr. Bach" das Bargeld auszuhändigen. Dieser sei gegen 15 Uhr an ihrer Anschrift im Heikendorfer Weg erschienen und habe das Geld in Empfang genommen.
Sie beschrieb "Dr. Bach" als etwa 20 bis 25 Jahre alt, ca. 160cm - 170cm groß und von normaler Statur. Er habe mittelblondes Haar gehabt und wirkte auf die Frau als Deutscher. Angaben zur Bekleidung des Mannes liegen nicht vor.
Die Plöner Kriminalpolizei führt die Ermittlungen und sucht Zeuginnen und Zeugen, die auffällige, eventuell wartende, Personen oder Fahrzeuge ab Dienstagmittag im Bereich des Heikendorfer Wegs gesehen haben. Hinweise nimmt die Polizei unter 0431 / 160 3333 entgegen.
Im Verlauf des gestrigen Tages wurden der Polizei im Kreis Plön rund ein Dutzend weitere gleichartige Anrufe gemeldet. Stand jetzt hatten die Betrüger in keinem weiteren Fall Erfolg. Wir geben erneut Hinweise zum Umgang mit derartigen Anrufen:
- Die Polizei nimmt kein Bargeld oder Wertgegenstände zur Sicherung oder Überprüfung entgegen. Wir nehmen auch kein Bargeld an, damit ein Angehöriger einer Haftstrafe entgeht.
- Die Täter, die sich als Polizeibeamte am Telefon oder vor ihrer Haustür mit einem solchen Anliegen an sie wenden, gehen in der Regel hochprofessionell vor und verwickeln Sie in lange Gespräche, zum Teil mit unterschiedlichen Gesprächspartnern.
- In einigen Fällen wurden die Angerufenen zur Verschwiegenheit verpflichtet und der Anrufer drohte mit strafprozessualen Maßnahmen, falls der Angerufene mit Dritten über den Vorfall sprechen würde.
- Lassen Sie sich von diesen Personen nicht unter Druck setzen oder einschüchtern und nehmen Sie umgehend Kontakt zu Ihrer Polizei auf. Beenden Sie dazu eigenhändig das Gespräch und wählen selbst die 110.
- Seien Sie misstrauisch, wenn vermeintliche Angehörige kurzfristig Geld für den Kauf eines Autos, eines Hauses oder Ähnlichem von ihnen benötigen und das Geld womöglich an vermeintliche Freunde ausgehändigt werden soll. Beenden Sie auch hier das Gespräch eigenhändig und rufen Ihre Angehörigen unter der Ihnen bekannten Rufnummer zurück.
- Fragen Sie sich bei Gewinnversprechen, ob Sie tatsächlich an einem Preisausschreiben teilgenommen haben. Gehen Sie nicht in Vorleistung, um Gewinne zu erhalten.
- Prüfen Sie, ob ein Eintrag in Telefonbüchern oder Online-Telefondatenbanken wirklich nötig ist. Kürzen Sie Ihre Vornamen mit dem Anfangsbuchstaben ab.
- Weitere Präventionshinweise zu diesem und weiteren Themen finden sich auf der Internetpräsenz der Landespolizei Schleswig-Holstein: https://t1p.de/pbef
Matthias Arends
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