POL-KI: 250428.2 Altenholz: Falsche Polizisten erbeuten Wertgegenstände nach Schockanruf
Altenholz (ots)
Sonntagabend übergab eine 67 Jahre alte Frau aus Altenholz-Klausdorf Schmuck an einen vermeintlichen Polizisten, nachdem dessen Komplizinnen und Komplizen sie zuvor mit einem sogenannten "Schockanruf" kontaktiert hatten. Die Kriminalpolizei Kiel hat die Ermittlungen übernommen und warnt eindringlich vor derartigen Betrugsmaschen.
Am 27.04.2025, gegen 17:30 Uhr, habe eine vermeintliche Polizeibeamtin die Altenholzerin angerufen und berichtet, dass ihre Tochter einen schweren Verkehrsunfall verursacht hätte. Sie habe einen fünfstelligen Eurobetrag von der Angerufenen als Kaution zur Freilassung der angeblichen Tochter verlangt. Während des Telefonats sei sie nicht nur mit vermeintlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Staatsanwaltschaft, sondern auch kurz mit ihrer angeblichen Tochter verbunden worden.
Während die Betrügerinnen und Betrüger am Telefon den Ehemann der Geschädigten aufgefordert hätten nach Kiel zum Amtsgericht zu fahren, sei ein vermeintlicher Zivilpolizist gegen 20:30 Uhr zur Angerufenen gekommen und habe von ihr als Kaution Wertgegenstände erhalten.
Der Täter, der die Gegenstände in Altenholz abholte, sei ca. 180 cm groß und um die 50 Jahre alt gewesen, habe dunkle Haare mit Seitenscheitel gehabt und hätte eine schwarze medizinische Maske getragen. Er habe zudem ein westeuropäisches Aussehen gehabt, sei von normaler Statur gewesen und habe eine dunkle Hose getragen.
Das Kommissariat 12 der Bezirkskriminalinspektion Kiel hat die Ermittlungen übernommen. Wer Hinweise zum Sachverhalt oder insbesondere zu verdächtigen Personen im Nahbereich der Fachhochschule geben kann, wird gebeten, sich bei der Kriminalpolizei Kiel unter 0431/1603333 zu melden.
Wir geben erneut Hinweise zum Umgang mit derartigen Anrufen:
- Die Polizei nimmt kein Bargeld oder Wertgegenstände zur
Sicherung oder Überprüfung entgegen. Wir nehmen auch kein
Bargeld an, damit ein Angehöriger einer Haftstrafe entgeht. - Die Täter, die sich als Polizeibeamte am Telefon oder vor Ihrer
Haustür mit einem solchen Anliegen an Sie wenden, gehen in der
Regel hochprofessionell vor und verwickeln Sie in lange
Gespräche, zum Teil mit unterschiedlichen Gesprächspartnern. - In einigen Fällen wurden die Angerufenen zur Verschwiegenheit
verpflichtet und der Anrufer drohte mit strafprozessualen
Maßnahmen, falls der Angerufene mit Dritten über den Vorfall
sprechen würde. - Lassen Sie sich von diesen Personen nicht unter Druck setzen
oder einschüchtern und nehmen Sie umgehend Kontakt zu Ihrer
Polizei auf. Beenden Sie dazu eigenhändig das Gespräch und
wählen selbst die 110. - Seien Sie misstrauisch, wenn vermeintliche Angehörige
kurzfristig Geld für den Kauf eines Autos, eines Hauses oder
Ähnlichem von Ihnen benötigen und das Geld womöglich an
vermeintliche Freunde ausgehändigt werden soll. Beenden Sie auch
hier das Gespräch eigenhändig und rufen Ihre Angehörigen unter
der Ihnen bekannten Rufnummer zurück. - Fragen Sie sich bei Gewinnversprechen, ob Sie tatsächlich an
einem Preisausschreiben teilgenommen haben. Gehen Sie nicht in
Vorleistung, um Gewinne zu erhalten. - Prüfen Sie, ob ein Eintrag in Telefonbüchern oder
Online-Telefondatenbanken wirklich nötig ist. Kürzen Sie Ihre
Vornamen mit dem Anfangsbuchstaben ab. - Weitere Präventionshinweise zu diesem und weiteren Themen finden
sich auf der Internetpräsenz der Landespolizei
Schleswig-Holstein: https://t1p.de/pbefRückfragen bitte an:
Polizeidirektion Kiel
Pressestelle
Gartenstraße 7
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Tel. +49 (0) 431 160 2010
E-Mail pressestelle.kiel.pd@polizei.landsh.de
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