POL-Pforzheim: (CW) Bad Wildbad-Calmbach - Betrunken auf einem gestohlenen Fahrrad unterwegs
Bad Wildbach-Calmbach (ots)
Ein Fahrradfahrer hat nach einer Polizeikontrolle am Mittwochnachmittag eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr sowie Diebstahls zu erwarten.
Nach bisherigem Kenntnisstand gelang es den Beamten gegen 17:00 Uhr einen 46-Jährigen am Busbahnhof in Calmbach einer Kontrolle zu unterziehen, nachdem dieser zuvor mutmaßlich ein Fahrrad entwendet hatte und damit unterwegs gewesen sei. Bei dem Mann konnte starker Alkoholgeruch wahrgenommen werden, weshalb die Beamten einen freiwilligen Atemalkoholtest durchführten. Dieser ergab einen Wert von knapp 2,1 Promille. Der Fahrer musste daraufhin in einem nahegelegenen Krankenhaus eine Blutprobe abgegeben.
Promillegrenzwerte für Radfahrer und -fahrerinnen sowie Fußgänger:
- Radfahrer oder -fahrerinnen, die mit 1,6 Promille und mehr auf
dem Fahrrad unterwegs sind, begehen eine Straftat (siehe §§ 316
und 315c StGB). Neben einer Geldstrafe von mehreren Hundert
Euro, werden zwei Punkte ins Verkehrszentralregister
eingetragen. Außerdem ist eine medizinisch-psychologische
Untersuchung (MPU) Pflicht. Sollte der Radfahrer oder -fahrerin
bei der MPU durchfallen, droht ihm der Entzug seiner
Fahrerlaubnis! - Für Fußgänger oder Fußgängerinnen gibt es keine
Alkoholgrenzwerte! Wer als alkoholisierter Fußgänger einen
Unfall verursacht, muss für seinen Schaden haften und hat mit
rechtlichen Folgen zu rechnen.(gib-acht-im-verkehr.de)Emily Meier, Pressestelle
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