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POL-Pforzheim: (CW) Ostelsheim - Alkoholisiert und ohne Fahrerlaubnis unterwegs

Ostelsheim (ots)

Als gefälscht hat sich der Führerschein eines 45-Jährigen herausgestellt, den am Mittwochmorgen Polizeibeamte kontrolliert und aus dem Verkehr gezogen haben.

Eine aufmerksame Zeugin bemerkte kurz vor 7:00 Uhr eine offensichtliche Trunkenheitsfahrt eines VW-Fahrers und verständigte die Polizei. Der Fahrer hatte sich an einer Tankstelle mit Alkoholika versorgt, stieg im Anschluss wieder in seinen Pkw, welcher keine Kennzeichen trug, und fuhr davon. Dank der Zeugin konnte der 45-Jährige letztlich in einer Wohnung in der Bergstraße angetroffen werden. Ein Atemalkoholvortest ergab rund 2,9 Promille. Somit sollte er eine Blutprobe und seinen Führerschein abgeben. Letztgenannter stellte sich bei genauerer Überprüfung als sogenannte "Totalfälschung" heraus.

Neben einer Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr muss er sich unter anderem in einem Strafverfahren wegen Verdachts der Urkundenfälschung verantworten.

Allgemeine Hinweise Ihrer Polizei:

Ab 0,3 Promille kann von einer sogenannten "relativen Fahruntüchtigkeit" gesprochen werden. Kommen ab diesem Promillewert noch alkoholbedingte Fahrfehler oder ein dadurch verursachter Verkehrsunfall mit Personenschaden oder entsprechendem Sachschaden hinzu, hat die Fahrerin oder der Fahrer mit einer Strafanzeige und fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Ab 1,1 Promille wird bei Kfz-Lenkern im öffentlichen Straßenverkehr von "absoluter Fahruntüchtigkeit" gesprochen. Die Folgen sind in der Regel eine Strafanzeige und die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Abhängig vom Blutalkoholspiegel werden Hör- und Sehfähigkeit beeinträchtigt, Koordinations- und Reaktionsvermögen lassen nach, Distanzen und Geschwindigkeiten werden falsch eingeschätzt. Menschen unter Alkoholeinfluss handeln weniger gefahrenbewusst und sind risikofreudiger. Bereits bei einer Alkoholisierung von 1,5 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) steigt das Unfallrisiko um das 12-fache. (Quelle: https://www.gib-acht-im-verkehr.de/alkohol/).

Sabine Maag, Pressestelle

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Pforzheim
Telefon: 07231 186-1111
E-Mail: pforzheim.pp.sts.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de

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