POL-Pforzheim: Stadtkreis Pforzheim/ Landkreise Enzkreis/Calw/Freudenstadt - Das Polizeipräsidium Pforzheim informiert: Faschingszeit und Alkohol - Feiern ohne Risiko
Pforzheim (ots)
Mit zu viel Alkohol ist die Party schnell vorbei.
Fasching, Fasnet, Fasnacht - für viele steht diese Zeit dafür, aus dem gewohnten Alltag auszubrechen, in andere Rollen zu schlüpfen und sich für eine kurze Zeit von allen möglichen Zwängen zu lösen. Es wird gefeiert und gelacht, der Konsum von Alkohol ist hierbei für den ein oder anderen nicht wegzudenken.
Gerade in der "fünften Jahreszeit" werden Regeln und Bestimmungen gerne mal nicht ganz so ernst genommen. Insbesondere das Thema Jugendschutz wird hierbei gerne vernachlässigt. Doch die Verantwortung für die Einhaltung des Jugendschutzes gilt für Veranstalter, Zünfte, Vereine und Eltern auch während der närrischen Zeit.
Bei der Abgabe von Alkohol und Tabakwaren gelten zum Schutz der Kinder und Jugendlichen folgende gesetzliche Regelungen:
- Alkoholische Getränke dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden. - Branntwein und branntweinhaltige Getränke (u.a. diverse Mixgetränke) dürfen nur an Personen ab 18 Jahren abgegeben und ihnen der Verzehr gestattet werden. - Tabakwaren und Rauchgeräte dürfen in der Öffentlichkeit an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen gestattet werden.
Weitere Informationen zum Thema Jugendschutz und Alkoholmussbrauch finden sie unter http://polizei-beratung.extrapol.de/themen-und-tipps/drogen/alkohol/ sowie unter https://www.xn--polizeifrdich-3ob.de/deine-themen/drogen/legale-drogen/Drogen Alkohol | polizei-beratung.de (extrapol.de).
Der Konsum von Alkohol kann Folgen haben, die nicht immer vorauszusehen sind. Als Stimmungsmacher baut er Hemmungen ab und "verleiht" vermeintliches Selbstbewusstsein. Dies kann schnell ins Negative umschlagen und zu Aggressionen, Gewalt und Vandalismus führen.
Damit man Faschingsveranstaltungen genießen und ausgelassen feiern kann sollte man sich schon vor der Feier darüber Gedanken machen, wie man wieder sicher nach Hause kommt. Denn eines ist klar: Wer in alkoholisiertem Zustand ein Fahrzeug fährt, gefährdet nicht nur sich selbst und seine Mitfahrer, sondern auch alle anderen Ver-kehrsteilnehmer.
Allzu häufig wird unterschätzt, dass bei Fahrfehlern oder sogar Unfällen der Führerschein schon bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille in Gefahr ist. Zudem wird selten bedacht, dass für alle Fahrer unter 21 Jahren und Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit die Null-Promille-Grenze gilt.
Überlegen Sie also schon vorher, wer nüchtern bleibt und fahren wird. Eine gute Möglichkeit für einen sicheren Heimweg bieten die öffentlichen Verkehrsmittel oder das Taxi.
Ihre Polizei wünscht Ihnen eine schöne närrische Zeit!
Rückfragen bitte an:
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