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Polizeipräsidium Pforzheim

POL-Pforzheim: (Enzkreis) Niefern-Öschelbronn/Heimsheim/Mönsheim/Mühlacker - Verkehrskontrollen der Polizei - über 60 Verstöße festgestellt und angezeigt

Pforzheim (ots)

Gemeinsam mit Kräften des Polizeipräsidiums Einsatz haben Beamte des Polizeireviers Mühlacker in mehreren Orten im Revierbereich den Straßenverkehr kontrolliert und dabei einige Verstöße geahndet.

Die Verkehrskontrollen fanden am Montag zwischen 8 und 13 Uhr in Heimsheim, Mühlacker, Niefern-Öschelbronn sowie in Mönsheim statt. Insgesamt wurden 40 Personen von den Polizeibeamten beobachtet, wie sie als Insassen von Fahrzeugen den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt nicht angelegt hatten. Außerdem schrieben die Beamten über ein Dutzend Anzeigen wegen verbotener Nutzung eines Mobiltelefons am Steuer. Eine Person geriet der Polizei ins Netz, welche laut eines Drogenvortests unter dem Einfluss von Cannabis ihr Fahrzeug führte. Bei Geschwindigkeitskontrollen mit einem Laser-Messgerät stellten die Einsatzkräfte sieben Verstöße fest, wobei einer der Betroffenen mit über 40 mehr als den erlaubten 70 Stundenkilometern unterwegs war.

Allgemeine Informationen (bezogen auf das gesamte Bundesgebiet) zum Sicherheitsgurt:

Seitdem die Pflicht zum Anschnallen mit dem Gurt im Jahr 1976 (seit 1984 ist das Nichtangurten mit einem Bußgeld belegt) eingeführt wurde, ist die Zahl der Verkehrstoten diverser Statistiken zufolge signifikant zurückgegangen.

Wenn alle Insassen von Pkw in Deutschland zu jeder Zeit korrekt angeschnallt wären, könnten rund 200 Verkehrstote und rund 1500 Schwerverletzte pro Jahr vermieden werden. Dies ist das wichtigste Ergebnis einer Auswertung der Unfallforschung der Versicherer (UDV).

Allgemeine Informationen (bezogen auf das gesamte Bundesgebiet) zur verbotenen Nutzung von Mobiltelefonen am Steuer:

Ablenkung war 2020 bei 64 von insgesamt 320 tödlichen Verkehrsunfällen unfallursächlich. Damit ist jeder fünfte tödliche Verkehrsunfall auf Ablenkung zurückzuführen. Wenige Jahre zuvor war es nur jeder zehnte. Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ungeteilte Aufmerksamkeit.

Allgemeine Fakten zum Thema Drogen im Straßenverkehr:

Abhängige von Alkohol, Medikamenten und Rauschgiften sind generell ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Dies gilt grundsätzlich auch für diejenigen, die ohne abhängig zu sein, regelmäßig solche Stoffe konsumieren. Selbst beim gelegentlichen Konsum von Drogen kann noch nach Abklingen des akuten Rauschzustandes die Leistungsfähigkeit einer Person, die ein Fahrzeug lenkt, herabgesetzt sein und so eine Nichteignung begründen. Die Folgen von Rauschgifteinfluss sind mit den fahrertypischen Fehlleistungen bei Alkoholfahrten vergleichbar.

Allgemeine Informationen (bezogen auf das gesamte Bundesgebiet) zum Thema Geschwindigkeit:

Zu schnelles Fahren ist nach wie vor eine der Hauptunfallursachen bei Verkehrsunfällen mit schwerwiegenden Folgen.

Das Polizeipräsidium Pforzheim wird daher - auch in anderen Orten - die Verkehrskontrollen im Hinblick auf die Verkehrssicherheit der Menschen in seinem Zuständigkeitsbereich fortsetzen.

Max Hermann, Pressestelle

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Pforzheim
Telefon: 07231 186-1111
E-Mail: pforzheim.pp.sts.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de

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