POL-D: Mülheim an der Ruhr - A 40 Richtung Venlo - Im Mazda unter Alkoholeinfluss und in deutlichen Schlangenlinien unterwegs - Fluchtversuch zu Fuß vereitelt
Düsseldorf (ots)
Sonntag, 28. September 2025, 13:00 Uhr
Aufmerksame Verkehrsteilnehmer meldeten am vergangenen Sonntagmittag einen Mazda der bei Mülheim an der Ruhr mit deutlichen Schlangenlinien auf der A 40 fuhr. Eine Streifenwagenbesatzung wollte den Fahrzeugführer kontrollieren, der zog es jedoch vor, sich zu Fuß aus der Affäre zu ziehen. Die Flucht währte jedoch nur kurz und der Mann wurde festgenommen.
Das Einsatzteam der Autobahnpolizei erkannte den betreffenden Mazda kurz vor der Anschlussstelle Heißen auf dem rechten Fahrstreifen. Am Steuer konnten die Beamten einen männlichen Fahrzeugführer erkennen, der, als er den Streifenwagen wahrnahm, einen deutlichen Schlenker nach rechts machte. Der Fahrzeugführer befolgte zuerst die Anhaltezeichen des Streifenwagens, bremste stark auf dem rechten Fahrstreifen ab und fuhr auf den Beschleunigungsstreifen der Anschlussstelle Mülheim. Der Fahrzeugführer brachte seinen Pkw teils im rechtsseitigen Grünstreifen und teils auf dem Beschleunigungsstreifen zum Stillstand. Fluchtartig verließ er seinen Pkw und rannte entgegen der Fahrtrichtung zur Anschlussstelle Heißen. Sofort nahm das Streifenteam die Verfolgung zu Fuß auf. Nachdem der flüchtige Fahrer den Zaun einer Gärtnerei überwunden hatte, konnte er wenig später auf einem angrenzenden Grundstück festgenommen werden. Ein Atemalkoholvortest ergab einen deutlichen positiven Wert oberhalb der absoluten Fahruntüchtigkeit. Der Tatverdächtige verweigerte Angaben zu seiner Person und hatte keinerlei Ausweispapiere bei sich. Er wurde zwecks Identifizierung und Blutprobenentnahme zur Wache mitgenommen. Sein Fahrzeug wurde sichergestellt. Die Ermittlungen ergaben, dass es sich bei dem Tatverdächtigen um einen 25-Jährigen aus Moers mit ghanaischer Staatsbürgerschaft handelt. Ihm wurde das weitere Führen von Kraftfahrzeugen untersagt. Er muss nun mit einer Strafanzeige unter anderem wegen des Verdachts des Fahrens unter Alkohol - und Betäubungsmitteleinfluss rechnen. Die Ermittlungen dauern an.
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