HZA-RO: Bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit in der Gastronomie und Hotellerie
Hauptzollamt Rosenheim stellt sozialversicherungsrechtliche und ausländerrechtliche Verstöße fest
Am vergangenen Freitagabend hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängige Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt. Ziel der Überprüfungen waren insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten sowie die Aufdeckung von unrechtmäßigem Bezug von Sozialleistungen und illegaler Beschäftigung.
Beim Hauptzollamt Rosenheim waren insgesamt 67 Beschäftigte der FKS-Standorte Rosenheim, Traunstein und Weilheim in Einsatz. Von der Prüfung umfasst waren unter anderem Bars, Eiscafés, Restaurants, Brauereien, Hotels und Gaststätten. Die Zöllnerinnen und Zöllner befragten insgesamt 95 angetroffene Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen.
Im Landkreis Altötting, Rosenheim als auch in Garmisch stellten die Zöllnerinnen und Zöllner fest, dass Gaststätteninhaber möglicherweise Schwarzarbeiter beschäftigen. Die FKS Traunstein leitete ein Strafverfahren gegen einen Gaststätteninhaber im Landkreis Altötting wegen möglicher Schwarzlohnzahlungen ein.
In Rosenheim wurde in einer Gaststätte ein unerlaubt aufhältiger und arbeitender Georgier festgestellt.
Wegen Beschäftigung ohne gültige Arbeitserlaubnis führt nun die FKS Weilheim ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen einen Inhaber eines asiatischen Lokals in Garmisch. In diesem asiatischen Lokal in Garmisch stellte die FKS Weilheim in vier Fällen ausländerrechtliche Verstöße fest. "Ein Beschäftigter hätte nicht arbeiten dürfen, da das Asylverfahren noch nicht abgeschlossen war. Drei weitere Beschäftigte legten zwar portugiesische Aufenthaltstitel vor - diese reichten aber keineswegs für eine Arbeitsaufnahme in Deutschland aus.", so Pressesprecherin Marion Dirscherl, "die Beschäftigten und der Arbeitgeber müssen nun mit einer empfindlichen Geldbuße oder Strafe rechnen". Die weiteren Ermittlungen in Bezug auf die ausländerrechtlichen Delikte hat die Grenzpolizei Murnau übernommen.
Insgesamt schließen sich an die am Freitag durchgeführten Prüfungen umfangreiche Nachprüfungen an, indem die Zöllnerinnen und Zöllner die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgleichen und weitere Geschäftsunterlagen prüfen.
Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf Hotellerie und Gastronomie. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe zählt zu den größten und beschäftigungsstärksten Branchen und unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,82 Euro je Zeitstunde.
Zusatzinformation:
Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche. Das Hauptzollamt Rosenheim ist auf der Suche nach geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern. Informationen zur Ausbildung im mittleren Dienst und zum dualen Studium für den gehobenen Dienst sind zu finden unter www.Zoll-Karriere.de. Bewerbungsschluss ist der 15. Oktober 2025 für die Einstellung zum 01. September 2026.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Rosenheim
Marion Dirscherl
Telefon: 08031-3006-7100
E-Mail: Presse.HZA-Rosenheim@zoll.bund.de
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