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HZA-LÖ: Strafbefehl gegen 40-jährige Frau wegen Betruges zum Nachteil des Jobcenters

Freiburg (ots)

Obwohl sie am 15. Oktober 2019 eine Anstellung bei einem Filialisten in der Freiburger Innenstadt angetreten hat, hatte eine 40-jährige Frau am Tag zuvor beim Jobcenter Breisgau-Hochschwarzwald einen Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Arbeitslosengeld II) gestellt. Die baldige Arbeitsaufnahme hat sie in dem Antrag verschwiegen, über den Wechsel des Arbeitsgebers zwei Monate später hat sie die Behörde ebenso wenig unterrichtet. Die Frau bezog so über einen Zeitraum von vier Monaten Leistungen in Höhe von rund 3.200 Euro zu Unrecht. Beamte des Hauptzollamts Lörrach waren dem Betrug durch einen Abgleich der Daten des Jobcenters mit jenen des Sozialversicherungsträgers auf die Spur gekommen, da die Frau bei ihren Arbeitgebern jeweils ordnungsgemäß angemeldet war. Das Amtsgericht Freiburg sah die Tatvorwürfe als erwiesen an und verhängte gegen die Frau mittels Strafbefehl wegen Betruges in zwei Fällen eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 2.250 Euro. Außerdem hat sie die zu Unrecht bezogenen Leistungen dem Jobcenter zurückzubezahlen. Der Strafbefehl ist seit Mitte November rechtskräftig.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Lörrach
Pressesprecherin
Antje Bendel
Telefon: 07621-170-2200
E-Mail: presse.hza-loerrach@zoll.bund.de
www.zoll.de

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