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Hauptzollamt Lörrach

HZA-LÖ: Hohe Geldstrafen für Umzugsunternehmer aus der Ortenau

Offenburg (ots)

Weil er in einem Zeitraum von November 2016 bis April 2018 achtzehn Arbeitnehmer ohne Anmeldung bei der Sozialversicherung beschäftigt hatte, verhängte das Amtsgericht Ettenheim nach umfangreichen Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach gegen einen 41jährigen Umzugsunternehmer aus dem Ortenaukreis wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in achtzehn Fällen eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 9.000 Euro. Zur Durchführung von Umzügen hatte der Beschuldigte regelmäßig Fahrzeuge einer Autovermietung angemietet. Im Rahmen einer polizeilichen Kontrolle eines solchen Fahrzeugs, das mit mehreren "Angestellten" besetzt war, ergaben sich erste Hinweise gegen Verstöße, die die Ermittler der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auf den Plan riefen. Im Unternehmen selbst waren keinerlei Arbeitsaufzeichnungen über Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden, allerdings konnten die Geschäftstätigkeiten der Firma durch Onlineauftraggeber rekonstruiert werden. So stellten die Zöllnerinnen und Zöllner schließlich fest, dass mutmaßlich mehr als 111.000 Euro an Lohnzahlungen schwarz erfolgten und sich der Schaden bei den Sozialversicherungsträgern, den der Beschuldigte wieder gut zu machen hat, auf rund 47.000 Euro belief. Getrennt von diesem Verfahren wurde der Geschäftsmann auch der gewerbsmäßigen Einschleusung von vier Ausländern beschuldigt. Die Zöllner konnten hierzu nachweisen, dass der Unternehmer vier Nicht-EU-Bürger, die unerlaubt in die EU eingereist waren, in seinem Betrieb beschäftigt hatte. Das Amtsgericht Ettenheim hatte in diesem Fall wegen Einschleusens von Ausländern in vier Fällen eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 4.000 Euro gegen den Mann verhängt. Im Zuge seines unkorrekten Vorgehens mussten dem Unternehmer schließlich auch mehrere Ordnungswidrigkeiten zur Last gelegt werden, die Bußgelder in Höhe von insgesamt 14.750 Euro nach sich zogen. Die beiden Urteile und die Bußgeldbescheide sind inzwischen rechtkräftig.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Lörrach
Pressesprecherin
Antje Bendel
Telefon: 07621-170-2200
E-Mail: presse.hza-loerrach@zoll.bund.de
www.zoll.de

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