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HZA-D: Zoll am Düsseldorfer Flughafen findet 70 000 Euro bei Arbeitslosen/ Das Geld sollte in den Irak gebracht werden

Düsseldorf (ots)

70 000 Euro wollten zwei arbeitslose niederländische Staatsbürger am 21. April 2025 von Deutschland aus in den Irak schmuggeln. Die beiden 35 und 36 Jahre alten Männer reisten in Begleitung von drei weiteren Erwachsenen und einem Kind. Aufgefallen waren die Reisenden in der Sicherheitskontrolle der Bundespolizei. Diese hat die Betroffenen dem Zoll übergeben, der für Barmittelkontrollen zuständig ist.

Der 36-jährige gebürtige Iraker führte 50 000 Euro (50 * 1 000 Euro) in einer Umhängetasche mit sich. Der 35-jährige gebürtige Afghane transportierte 20 000 Euro (400 * 50 Euro), ebenfalls in einer Umhängetasche. Der Zoll forderte daraufhin das bereits aufgegebene Reisegepäck zur Ausladung an. Diese Kontrolle verlief allerdings ohne Beanstandung.

Auf Befragen gab der 35-Jährige an, dass ihm das gesamte Geld gehöre. Woher das Geld stammt und warum der 36-Jährige einen Teil davon transportierte, konnte er nicht schlüssig darlegen. Er sei außerdem bemüht gewesen, das Geld vor dem Abflug ordnungsgemäß anzumelden, habe aber das Zollbüro auf der Abflugebene nicht finden können.

Die Zöllner leiteten gegen die Männer ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der Nichtanmeldung von Barmitteln und wegen des Verdachts der Geldwäsche ein und stellten den gesamten Betrag sicher.

Hintergrund:

Personen, die mit Barmitteln im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr ein- oder ausreisen, müssen diesen Betrag bei der zuständigen Zollstelle anmelden. Ziel der Anzeigepflicht ist es, illegale Geldbewegungen über die Grenzen Deutschlands hinweg zu unterbinden, um dadurch Geldwäsche, Finanzierung von Terrorismus und Kriminalität zu bekämpfen. Die Anzeigepflicht ergänzt damit die Maßnahmen der EU über die Anmeldung von Barmitteln beim Grenzübertritt zu Drittländern. Die Kontrollen des Zolls bedeuten jedoch keine Einschränkung des freien Kapitalverkehrs. Barmittel bzw. gleichgestellte Zahlungsmittel dürfen auch in Zukunft weiterhin in unbeschränkter Höhe genehmigungsfrei mitgeführt werden.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Düsseldorf
Pressesprecher
Michael Walk
Telefon: 0211-2101-1233
E-Mail: presse.hza-duesseldorf@zoll.bund.de
www.zoll.de

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