All Releases
Follow
Subscribe to Hauptzollamt Dortmund

Hauptzollamt Dortmund

HZA-DO: Bundesweite Schwerpunktprüfung im Baugewerbe
Hauptzollamt Dortmund beteiligt sich an Kontrollen

HZA-DO: Bundesweite Schwerpunktprüfung im Baugewerbe / Hauptzollamt Dortmund beteiligt sich an Kontrollen
  • Photo Info
  • Download

Dortmund/Gelsenkirchen/Hagen/Siegen (ots)

Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung führten am 26. April 2022 eine bundesweite Schwerpunktprüfung im Baugewerbe durch.

Der Zoll legt bei seiner Aufgabenwahrnehmung nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Branche einen großen Fokus auf das Baugewerbe. Die im Bauhaupt- und Baunebengewerbe bestehenden umfangreichen rechtlichen und tarifvertraglichen Branchenregelungen begründen zudem ebenfalls ein hohes Interesse an der stetigen Überprüfung dieser Branche

Die Zöllner*innen der FKS sind im Einsatz, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländern zu überprüfen. Darüber hinaus spielt im Baugewebe auch die Prüfung der Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz, die illegale und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung und die Prüfung von Werkverträgen eine bedeutende Rolle.

Im Bauhauptgewerbe gilt aktuell der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 9,82 Euro je Stunde. In manchen Branchenzweigen wie beispielsweise im Elektrohandwerk (12,90 Euro/Stunde) sowie im Gerüstbauhandwerk (12,55 Euro/Stunde) sind spezielle Branchenmindestlöhne zu zahlen. Unabhängig von den branchenspezifischen Regelungen zum Mindestlohn, ergibt sich aufgrund der jeweiligen branchenspezifischen Rahmentarifverträge für das Bauhauptgewerbe sowie das Dachdecker- und Gerüstbauer-Handwerk die Verpflichtung zur Zahlung von Überstundensätzen, darüberhinausgehenden Entlohnungsbestandteilen (wie Zuschläge für Arbeiten zu besonderen Zeiten, Erschwerniszuschläge und Sondervergütungen), Urlaubsentgelt und -geld sowie die Gewährung von Urlaub und die Bereitstellung von Unterkünften als weitere einzuhaltende Arbeitsbedingungen. Bei dem Baugewerbe handelt es sich zudem um einen Wirtschaftszweig, für den die besonderen Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweispapieren gelten. Darüber hinaus ergibt sich für das Baugewerbe die Sofortmeldepflicht zur Sozialversicherung.

Die Beschäftigten der FKS stellen durch Personenbefragungen und Prüfung der Geschäftsunterlagen fest, welcher Mindestlohn für die einzelnen Arbeitnehmer*innen Anwendung findet und kontrollieren, ob dieser auch gezahlt wird.

Mit ihren kontinuierlichen Prüfungen sorgt die FKS des Zolls dafür, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen, einer stärkeren Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, oder auch einer mangelhaften Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Arbeitnehmer*innen kommt.

108 Zöllner*innen des Hauptzollamts Dortmund kontrollierten Arbeitnehmer*innen auf 23 Baustellen.

Im gesamten Bezirk des Hauptzollamts Dortmund, dessen Geschäftsbereich sich über den östlichen Teil des Ruhrgebietes, das westliche Sauerland bis hin zum Siegerland erstreckt, wurden insgesamt 278 Personen zu den Arbeitsverhältnissen befragt.

Bei den Kontrollen ergaben sich 46 Sachverhalte, die weitere Prüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfordern. Im Einzelnen ergaben sich in

10 Fällen Anhaltspunkte für den Verstoß gegen die Zahlung des Mindestlohnes (FKS DO: 0; FKS GE: 5; FKS HA: 2; FKS SI: 3),

21 Fällen Anhaltspunkte für Beitragsvorenthaltung, also keine Anmeldung oder Beitragszahlung an die Sozialversicherungen (darunter in 7 Fällen der Verdacht der Scheinselbständigkeit) (FKS DO: 8; FKS GE: 2; FKS HA: 6; FKS SI: 5),

13 Fällen Anhaltspunkte für Ausländerbeschäftigung (ohne Arbeitserlaubnis) (FKS DO: 6; FKS GE: 4; FKS HA: 3; FKS SI: 0),

2 Fällen Anhaltspunkte für Leistungsmissbrauch, in denen die Arbeitnehmer den leistungsgewährenden Stellen ihre Arbeitsaufnahme verschwiegen haben (FKS DO: 0; FKS GE: 0; FKS HA: 2; FKS SI:0).

Zusatzinformation:

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Dortmund
Pressesprecherin
Andrea Münch
Telefon: 0231-9571-1030
E-Mail: presse.hza-dortmund@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original content of: Hauptzollamt Dortmund, transmitted by news aktuell

More press releases: Hauptzollamt Dortmund
More press releases: Hauptzollamt Dortmund