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HZA-P: Zoll führte Ermittlungen wegen Nichtzahlung des Mindestlohnes
Gericht verurteilt Bauunternehmer zu 2.000 Euro Geldstrafe

HZA-P: Zoll führte Ermittlungen wegen Nichtzahlung des Mindestlohnes / Gericht verurteilt Bauunternehmer zu 2.000 Euro Geldstrafe
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Potsdam (ots)

Ein 43-jähriger Bauunternehmer aus dem Landkreis Oberhavel musste sich vor dem Amtsgericht Zehdenick wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt verantworten und wurde nun zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt. Zur Last gelegt wurden dem Mann ein verhältnismäßig geringer Sozialversicherungsschaden von 330 Euro.

"Der Arbeitgeber zahlte seinen beiden Angestellten im Maler- und Lackiererhandwerk über einen Zeitraum von 18 Monaten hinweg nicht den gesetzlichen Mindestlohn", sagte der Ermittlungsleiter des Strafverfahrens, Sebastian Schulz. "Auf diese Weise entstand eine Mindestlohnunterschreitung von 1.620,08 Euro. Dies führte zu einem gesonderten Ordnungswidrigkeitenverfahren, welches bereits im August 2022 mit einem Bußgeld von 3.600 Euro rechtskräftig abgeschlossen wurde", so Schulz weiter.

Den Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Potsdam vorausgegangen war eine Prüfung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), bei der zunächst im Rahmen einer Personenbefragung eines Arbeitnehmers Unregelmäßigkeiten in Bezug auf den bundeseinheitlichen Branchen-Mindestlohn im Maler- und Lackiererhandwerk festgestellt wurden. Die weitere Ermittlungen führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit am Standort Neuruppin.

Zusatzinformation:

Die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung durch die FKS der Zollverwaltung trägt durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen der FKS erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Potsdam
Christiane Ullrich
E-Mail: presse.hza-potsdam@zoll.bund.de
www.zoll.de

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