HZA-P: Bundesweite Mindestlohnprüfung des Zolls
Finanzkontrolle Schwarzarbeit im gesamten Bundesgebiet im Einsatz
Potsdam (ots)
Heute prüften über 50 Zöllner*innen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Potsdam im Rahmen einer bundesweiten verdachtsunabhängigen Schwerpunktaktion die Einhaltung des Mindestlohns in den Städten Potsdam, Neuruppin, Oranienburg, Hennigsdorf, Velten, Nauen, Rathenow, Dallgow-Döberitz, Rheinsberg, Wittstock/Dosse, Kyritz, Wittenberge, Perleberg und Pritzwalk.
Im Fokus der Prüfungen lagen überwiegend Gastronomiebetriebe sowie Friseur- und Kosmetiksalons. Dabei wurden 77 Unternehmen geprüft und vor Ort 186 Arbeitnehmer*innen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt.
Im Zuge der Prüfungen leiteten die Zöllner*innen des Hauptzollamtes Potsdam sieben Strafverfahren wegen ausländerrechtlichen Verstößen, zwei Strafverfahren wegen Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und 12 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. In 24 weiteren Fällen ergaben sich Unregelmäßigkeiten, die weitere Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit nach sich ziehen.
An die heute durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.
Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,00 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet. Neben dem allgemeinen Mindestlohn gibt es noch eine Reihe von Branchenmindestlöhnen, z.B. in der Pflege, der Gebäudereinigung und im Dachdeckerhandwerk.
Bei den Prüfungen der FKS werden regelmäßig Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen mit unterschiedlichen Manipulations- bzw. Begehungsformen festgestellt. Beispielsweise werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Praktikanten, Auszubildende oder Selbständige bezeichnet. Auch werden oftmals Stundenaufzeichnungen unrichtig, unvollständig bzw. gar nicht geführt, um Mindestlohnverstöße zu verschleiern.
Im vergangenen Jahr leitete das Hauptzollamt Potsdam 64 Verfahren wegen Verstoßes gegen den Mindestlohn gegen Arbeitgeber ein. Auch im laufenden Jahr liegt der Fokus der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auf den Mindestarbeitsbedingungen der Unternehmen und den organisierten Formen von Schwarzarbeit.
Zusatzinformation:
Die FKS führt ganzjährig regelmäßig ähnliche Schwerpunktprüfungen sowohl bundesweit als auch regional mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.
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