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Hauptzollamt Magdeburg

HZA-MD: Schwarzarbeit: Urteil mit Bewährungsstrafe gegen Arbeitgeber rechtskräftig

Magdeburg, Halle (Saale) (ots)

Durch das Landgericht Halle, 2. große Strafkammer-Wirtschaftsstrafkammer, sind eine 38-Jährige Usbekin aus Halle (Saale) sowie ein 48-Jähriger Albaner aus Petersberg in ihrer Funktion als Arbeitgeber rechtskräftig wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 21 Fällen sowie wegen Steuerhinterziehung in 21 Fällen zu Freiheitsstrafen von einem Jahr und zehn Monaten bzw. zwei Jahren verurteilt worden. Die Freiheitsstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.

Durch umfangreiche Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Magdeburg und der Steuerfahndungsstelle des Finanzamts Halle (Saale) wurde festgestellt, dass die Verurteilten in den Jahren 2013 bis 2017 als Arbeitgeber Arbeitnehmer beschäftigten, deren Löhne schwarz ausgezahlt wurden. Zur Verschleierung dieser Schwarzlohnzahlungen nutzten die Verurteilten verschiedene Servicegesellschaften (sog. Scheinfirmen). Die Verurteilten meldeten Arbeitsentgelte nicht gegenüber den Krankenkassen bzw. dem Finanzamt an und enthielten diesen dadurch Sozialversicherungsbeiträge sowie Lohnsteuer in Höhe von insgesamt 1,05 Mio. Euro vor.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Magdeburg
Sebastian Schultz
Telefon: 0391 / 5074 - 1206
E-Mail: presse.hza-magdeburg@zoll.bund.de
www.zoll.de

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