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Hauptzollamt Bremen

HZA-HB: Bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit
Zoll überprüft Gastronomie und Hotellerie
5 Festnahmen wegen illegalen Aufenthalts

HZA-HB: Bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit / Zoll überprüft Gastronomie und Hotellerie / 5 Festnahmen wegen illegalen Aufenthalts
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Bremen (ots)

Bremen, Rotenburg/ Wümme, Stade, Am Freitag, 19. September 2025, hat 
die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im gesamten 
Bundesgebiet verdachtsunabhängige Prüfungen im Hotel- und 
Gaststättengewerbe durchgeführt. Ziel der Überprüfungen waren 
insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und der 
sozialversicherungsrechtlichen Pflichten sowie die Aufdeckung von 
unrechtmäßigem Bezug von Sozialleistungen und illegaler 
Beschäftigung.
Das Hauptzollamt Bremen hat im Stadtgebiet Bremen, im Landkreis 
Rotenburg (Wümme) und im Landkreis Stade rund 50 Arbeitnehmende in 
Gaststätten und Beherbergungsbetrieben überprüft. Im Landkreis 
Rotenburg wurden in fünf Fällen noch vor Ort Strafverfahren 
eingeleitet, da Nicht-EU-Ausländer ohne gültigen Aufenthaltstitel 
eine Arbeit aufgenommen und sich illegal im Bundesgebiet aufgehalten 
hatten. Die Personen wurden vorläufig festgenommen und es wurde ein 
Strafverfahren gegen den Arbeitgeber eingeleitet.
Nach den bisherigen Auswertungen ergaben sich im Gesamtbezirk 18 
weitere Verdachtsfälle unter anderem wegen möglicher Verstöße gegen 
das Mindestlohngesetz, unberechtigten Bezug von 
Arbeitslosenunterstützungsleistungen, nicht oder nicht ausreichend 
geleisteter Sozialabgaben oder illegaler Ausländerbeschäftigung. In 
acht Fällen wurden noch vor Ort Verwarnungen aufgrund nicht 
mitgeführter Ausweise ausgesprochen.

"Der Prüfansatz des Zolls, insbesondere in den besonders von 
Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung betroffenen Branchen zu 
prüfen, hat auch am Freitag wieder zum Erfolg geführt", erläutert 
Volker von Maurich, Pressesprecher des Hauptzollamts Bremen und fährt
fort: "Der hohe Lohn- und Kostendruck im Hotel- und 
Gaststättengewerbe führt zu einer erhöhten Anfälligkeit für 
Schwarzarbeit. Schwarzarbeit jedoch ist Wirtschaftskriminalität zu 
Lasten des Sozialstaates und wird vom Zoll konsequent verfolgt."
An den am Freitag durchgeführten Prüfungen schließen sich 
umfangreiche Nachprüfungen an, indem die Zöllnerinnen und Zöllner die
vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und 
Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgleichen und weitere 
Geschäftsunterlagen prüfen. 
Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes 
Augenmerk auf  Hotellerie und Gastronomie. Das Gaststätten- und 
Beherbergungsgewerbe zählt zu den größten und beschäftigungsstärksten
Branchen und unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes 
(MiLoG). Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine Mindestlohn 
12,82 Euro je Zeitstunde.  
Zusatzinformation:
Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und 
Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und
Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und 
Wettbewerbsbedingungen.
Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die 
Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch 
vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. 
In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS 
ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale 
Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und 
sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der 
jeweiligen Branche.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Bremen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Volker von Maurich
Telefon: 0421 5154 - 1026
E-Mail: presse.hza-bremen@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original content of: Hauptzollamt Bremen, transmitted by news aktuell

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