HZA-HB: Bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit
Zoll überprüft Gastronomie und Hotellerie
5 Festnahmen wegen illegalen Aufenthalts
Bremen (ots)
Bremen, Rotenburg/ Wümme, Stade, Am Freitag, 19. September 2025, hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängige Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt. Ziel der Überprüfungen waren insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten sowie die Aufdeckung von unrechtmäßigem Bezug von Sozialleistungen und illegaler Beschäftigung.
Das Hauptzollamt Bremen hat im Stadtgebiet Bremen, im Landkreis Rotenburg (Wümme) und im Landkreis Stade rund 50 Arbeitnehmende in Gaststätten und Beherbergungsbetrieben überprüft. Im Landkreis Rotenburg wurden in fünf Fällen noch vor Ort Strafverfahren eingeleitet, da Nicht-EU-Ausländer ohne gültigen Aufenthaltstitel eine Arbeit aufgenommen und sich illegal im Bundesgebiet aufgehalten hatten. Die Personen wurden vorläufig festgenommen und es wurde ein Strafverfahren gegen den Arbeitgeber eingeleitet.
Nach den bisherigen Auswertungen ergaben sich im Gesamtbezirk 18 weitere Verdachtsfälle unter anderem wegen möglicher Verstöße gegen das Mindestlohngesetz, unberechtigten Bezug von Arbeitslosenunterstützungsleistungen, nicht oder nicht ausreichend geleisteter Sozialabgaben oder illegaler Ausländerbeschäftigung. In acht Fällen wurden noch vor Ort Verwarnungen aufgrund nicht mitgeführter Ausweise ausgesprochen. "Der Prüfansatz des Zolls, insbesondere in den besonders von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung betroffenen Branchen zu prüfen, hat auch am Freitag wieder zum Erfolg geführt", erläutert Volker von Maurich, Pressesprecher des Hauptzollamts Bremen und fährt fort: "Der hohe Lohn- und Kostendruck im Hotel- und Gaststättengewerbe führt zu einer erhöhten Anfälligkeit für Schwarzarbeit. Schwarzarbeit jedoch ist Wirtschaftskriminalität zu Lasten des Sozialstaates und wird vom Zoll konsequent verfolgt."
An den am Freitag durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, indem die Zöllnerinnen und Zöllner die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgleichen und weitere Geschäftsunterlagen prüfen.
Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf Hotellerie und Gastronomie. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe zählt zu den größten und beschäftigungsstärksten Branchen und unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,82 Euro je Zeitstunde.
Zusatzinformation:
Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen.
Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.
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