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Hauptzollamt Bielefeld

HZA-BI: Container aus China beim Zollamt Paderborn gestoppt/Zahlreiche unzulässige sowie das Markenrecht verletzende Waren vernichtet

HZA-BI: Container aus China beim Zollamt Paderborn gestoppt/Zahlreiche unzulässige sowie das Markenrecht verletzende Waren vernichtet
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Bielefeld (ots)

Was mit einer einfachen Zollanmeldung beim Zollamt Paderborn des Hauptzollamts Bielefeld begann endete jetzt mit der Vernichtung der beanstandeten Waren. Von Kinderspielzeug, Schlüsselanhänger, Elektrofahrzeugen für Kinder und Tretrollern über Gebetsteppiche, Gaskocher, Sportgeräte und Luftmatratzen bis hin zu einem umfangreichen Sortiment an Multimediaartikeln, wie beispielsweise Mikrofone, Kopfhörer, Selfie-Sticks und Ladekabeln, war in dem aus China stammenden Container eine beeindruckende Bandbreite an Artikeln vorzufinden. "Die Kontrolle der ersten Waren ließ schnell erahnen, dass es offenbar mit der Einhaltung der Vorschriften nicht so eng gesehen wurde.", so Ralf Wagenfeld, Pressesprecher beim Hauptzollamt Bielefeld. Daher wurden alle angemeldeten Artikel überprüft und die ersten Vermutungen bestätigten sich schnell: Verschiedene nachgeahmte Schlüsselanhänger, beispielsweise mit bekannten Comicfiguren oder auch Sportschuhen, und auch Kopfhörer sowie Ladekabel ähnelten dem Design bekannter Hersteller. Die Rechteinhaber wurden kontaktiert und die Waren konnten dem Empfänger vorerst nicht ausgehändigt werden. Insgesamt wurden 26 Verfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen gewerblichen Rechtsschutz eingeleitet. Hierbei wurde durch die verschiedenen Markeninhaber bei 45 Artikeln festgestellt, dass geschützte geistige Eigentumsrechte verletzt wurden oder es sich um nicht lizensierte Artikel handelte. Aber nicht nur Produktfälschungen waren ein Problem: Auch die für das Inverkehrbringen in die Europäische Union (EU) maßgeblichen und zwingend erforderlichen Produktsicherheitsvorschriften wurden nicht immer beachtet. Zumeist war eine CE-Kennzeichnung nicht oder nicht korrekt angebracht, die Angabe des Einführers fehlte oder es war keine Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache vorhanden. In diesem Zusammenhang wurden 40 Kontrollmitteilungen an die jeweils zuständigen Marktüberwachungsbehörden gesandt. Diese stellten bei insgesamt 106 Artikeln fest, dass es sich um nicht konforme Erzeugnisse handelt, welche somit in der EU nicht marktfähig sind. Demzufolge wurden die beanstandeten Waren unter Überwachung des Zolls vernichtet. "Dieser Sachverhalt unterstreicht wieder einmal die Wichtigkeit der Arbeit des Zolls. Denn durch die Kolleginnen und Kollegen beim Zollamt konnte verhindert werden, dass eine große Menge an nicht zugelassenen und damit womöglich gefährlichen sowie rechtsverletzenden Produkten nicht in den Verkehr gebracht wurde.", betont Ralf Wagenfeld.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Bielefeld
Ralf Wagenfeld
Telefon: (0521) 3047-1095
E-Mail: ralf.wagenfeld@zoll.bund.de
www.zoll.de

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