HZA-BI: Bundesweite Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit/Zoll überprüft Gastronomie und Hotellerie
Bielefeld (ots)
Am Freitag, den 19.09.2025, hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im gesamten Bundesgebiet verdachtsunabhängige Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt. Ziel der Überprüfungen waren insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten sowie die Aufdeckung von unrechtmäßigem Bezug von Sozialleistungen und illegaler Beschäftigung.
An dieser bundesweiten Schwerpunktprüfung beteiligte sich auch das Hauptzollamt Bielefeld mit den FKS-Standorten in Bielefeld, Hamm, Herford und Paderborn. Insgesamt waren 63 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz. Im Rahmen der Schwerpunktprüfung wurden 250 Beschäftigte in den verschiedenen Betrieben angetroffen und zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt. Die Prüfungen des Hauptzollamtes ergaben in insgesamt 96 Fällen Unregelmäßigkeiten, die weiter aufgeklärt werden. Unter anderem geht es in 79 Fällen um Verstöße gegen den Mindestlohn, in sieben Fällen besteht der Verdacht der Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen sowie in drei Fällen um illegale Ausländerbeschäftigung. Vor Ort wurden zwölf Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie vier Strafverfahren eingeleitet. An die durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, indem die Zöllnerinnen und Zöllner die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgleichen und weitere Geschäftsunterlagen prüfen.
Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein besonderes Augenmerk auf Hotellerie und Gastronomie. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe zählt zu den größten und beschäftigungsstärksten Branchen und unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,82 Euro je Zeitstunde.
Zusatzinformation:
Der Zoll trägt durch seine umfangreichen Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch. In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Bielefeld
Sascha Gawenda
Telefon: 0521 / 3047 - 1090
E-Mail: Sascha.Gawenda@zoll.bund.de
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