POL-PPTR: Tiefkühlkost zu warm transportiert und Schwertransport überladen
Wittlich (ots)
Bei Kontrollen des gewerblichen Güterverkehrs am gestrigen Mittwoch im Bereich Wittlich stoppten die Beamten der Schwerlastkontrollgruppe des Polizeipräsidiums Trier nicht nur einen Lebensmitteltransport mit Verstößen, sondern auch noch einen überladenen Großraum- und Schwertransport. Zunächst wurde an der B-50 (neu) bei der Kontrolle eines Kühlfahrzeugs, beladen mit Lebensmitteln, festgestellt, dass die geladene Tiefkühlware (vorgeschriebene Transport- u. Lagertemperatur minus 18 Grad) vermutlich zu warm transportiert worden ist. Die verständigte Lebensmittelkontrolle der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich konnte mittels geeichter Thermometer feststellen, dass die Tiefkühlkost (Garnelen und Hähnchenbrust) tatsächlich minimal angetaut war und dementsprechend zu warm transportiert worden ist. Die gesamte Tiefkühlkost wurde im Anschluss bei einen Fachbetrieb in der Nähe vernichtet. Gegen das verantwortliche Transportunternehmen und dessen Verantwortlichen werden entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Es wird sogar seitens der Behörden geprüft, ob sogar eine Straftat im Bereich des Lebensmittelrechts vorliegen könnte. Kurz darauf stellten die Beamten in Wittlich einen Großraum- und Schwertransport auf dem Weg von Grenoble (F) nach Mülheim-Kärlich (D) fest, der eine Kettenraupe geladen hatte. Bei einer Verwiegung auf einer Brückenwaage bestätigte sich der aufgekommene Verdacht, dass der Großraum- und Schwertransport überladen sein könnte. Der Fahrer konnte zwar vorgeschriebene Ausnahmen und eine Erlaubnis hinsichtlich der Sondermaße vorlegen, doch statt des maximal erlaubten Gesamtgewichts von 41,8 t wurde ein Gesamtgewicht von 45,36 t festgestellt. Somit verloren die Ausnahmegenehmigungen und die Erlaubnis ihre Gültigkeit und die Weiterfahrt wurde untersagt. Am Morgen des Folgetags erfolgte eine Umladung und Austausch des Großraum- und Schwertransportes. Nachdem alle Maße bzw. Gewichte, gemäß den Vorschriften und den Ausnahmegenehmigungen entsprach, wurde die Weiterfahrt gestattet. Gegen den Fahrer wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Gegend das Unternehmen wird ein Verfahren eingeleitet und geprüft, wonach der Frachterlös eingezogen werden kann.
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