POL-PDTR: Kontrolle an Safety-Days - Verkehrsunsicheren VW Golf GTI aus dem Verkehr gezogen
Baumholder (ots)
Am Mittwoch den 17.09.2025 wurden im Rahmen der "Safety-Days" im Stadtgebiet Baumholder Verkehrskontrollen durchgeführt. Die Fahrzeugführer wurden über festgestellte Mängel und fehlerhafte Verhaltensweisen aufgeklärt. Zudem wurden die Betroffenen in verkehrserzieherischen Gesprächen auf die Auswirkungen des Fahrverhaltens und des technischen Zustandes des Fahrzeugs im Hinblick auf Unfallursachen sensibilisiert.
Bei einem VW Golf GTI wurden diverse Modifikationen festgestellt. Unter anderem war ein Luftfahrwerk (Airride) verbaut. Bei diesem System kann die Fahrzeughöhe durch Hinzuführen oder Ablassen von Luft eingestellt werden. In diesem Fall können die Einstellungen durch eine elektronische Fernbedienung verändert werden. Der Fahrzeugführer hatte das elektronische Einstellmodul jedoch vom Stromkreislauf getrennt. Hierdurch kann nicht nur das System nicht mehr gesteuert werden, sondern sicherheitsrelevante Komponenten, wie der akustische Summer, waren hierdurch abgeschaltet. Bei einem plötzlichen Druckabfall wird der Fahrzeugführer somit nicht mehr in vorschriftsmäßigem Maße vom System gewarnt.
Im Fahrzeuginneren war ein Überrollkäfig verbaut, der in der Isofix-Halterung befestigt war. Diese Montageart ist unzulässig.
Aufgrund der Komplexität des Luftfahrwerksystems wurde der VW einer Prüfstelle zugeführt. Der Prüfer bestätigte die polizeilichen Feststellungen und musste weitere unzulässige Veränderung protokollieren. So war bspw. verstellbare Koppelstangen verbaut, die bereits unzulässig sind. Infolge der falschen Einstellung waren zudem die vorderen Reifen derart verschlissen, dass das Gewebe im Reifen bereits sichtbar war, was eine unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellt.
An der nachgerüsteten und in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Abgasanlage wurde ebenfalls unzulässig manipuliert. Durch die Deaktivierung der Schubabschaltung führt zu übermäßig lauten "Schubknallern". Bei einer Geräuschpegelmessung wurden ca. 106 dB Standgeräusch protokolliert.
Infolge der nachgewiesenen Veränderungen ist die Betriebserlaubnis des VW erloschen. Dem Fahrzeugführer wurde die Weiterfahrt untersagt. Die Zulassungsstelle, die zuständig für die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis und Überwachung der Mängelbeseitigung ist, wurde über die Feststellungen informiert. Der Fahrzeugführer muss zudem mit einem Bußgeld im dreistelligen Bereich und mindestens einem Punkt in Flensburg rechnen.
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Telefon: 06783 991-0
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