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POL-PPRP: Upskirting

Ludwigshafen (ots)

Ein bislang Unbekannter filmte am 6.7.2023 gegen 16:45 Uhr in der Buslinie 77 (zwischen Haltestelle "Schwanthalerplatz" und "Walzmühle") einer 19-Jährigen unter das Kleid. Dies bemerkte die junge Frau als der Unbekannte ausstieg und sie abermals filmte.

Er konnte wie folgt beschrieben werden: Etwa 1,70-1,75 m groß, mitte 30, kräftige Statur, 3-Tage-Bart, kurz rasierte Haare, grünbräunliche Augen, bekleidet mit einem dunkelblauen T-Shirt mit einem roten Logo. Insgesamt habe er kein gepflegtes Erscheinungsbild gehabt.

Upskirting und Downblousing heißen die Phänomene bei denen unbefugt, absichtlich oder wissentlich Video- oder Bildaufnahmen von Genitalien, dem Gesäß, der weiblichen Brust oder diese Körperteile bedeckende Unterwäsche hergestellt werden. Eine Handlung, die seit 2021 auch strafbar ist. Bei einer "Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen" können eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor verhängt werden.

Oft bekommen es Betroffene nicht einmal mit, wenn jemand ein Foto- oder eine Videoaufnahme dieses besonders persönlichen und intimen Bereichs, wie unter dem Rock oder dem Kleid, von ihnen fertigt. So sind z. B. Smartphones mit Foto- und Videofunktion mittlerweile besonders handlich und klein, so dass Betroffene nur schwer auf solche Handlungen aufmerksam werden.

Was kann ich als Opfer tun? - Machen Sie auf sich aufmerksam und rufen Sie laut um Hilfe. - Rufen Sie die Polizei unter 110! - Prägen Sie sich Tätermerkmale ein. - Erstatten Sie eine Strafanzeige bei der Polizei vor Ort oder online. Wer Opfer einer Straftat, eines Unfalls oder eines vergleichbaren Ereignisses geworden ist, fühlt sich nicht selten hilflos und hat Angst. Die meisten Betroffenen möchten, dass die Verursacher gestoppt und zur Verantwortung gezogen werden und der entstandene Schaden wieder ausgeglichen wird.

Betroffene von Straftaten haben zahlreiche Rechte, die dabei helfen sollen, die Belastungen durch das Strafverfahren abzumildern und erlittenes Unrecht wieder gut zu machen. Informationen zu den Bereichen - wie und wo Geschädigte einer Straftat Anzeige erstatten können, - wie ein Ermittlungsverfahren bei der Polizei abläuft, - was anschließend passiert, - wie Sie ggf. Entschädigung erhalten können und - wo Sie weitere Unterstützung und Informationen bekommen können, finden Sie auf https://www.polizei-beratung.de/opferinformationen/.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Rheinpfalz
Pressestelle
Hannah Berens

Telefon: 0621-963-1500
E-Mail: pprheinpfalz.presse@polizei.rlp.de
https://s.rlp.de/86q

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

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