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ZOLL-F: Rauschgiftermittlungen führen zu Haftstrafe und weiteren Durchsuchungsmaßnahmen

ZOLL-F: Rauschgiftermittlungen führen zu Haftstrafe und weiteren Durchsuchungsmaßnahmen
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Frankfurt am Main / Kaiserslautern / Zweibrücken (ots)

Drei Jahre und zehn Monate Gesamtfreiheitsstrafe, so lautet das rechtskräftige Urteil des Landgerichts Zweibrücken vom 29.09.2023 gegen einen Drogendealer aus Kaiserslautern, der durch Ermittlungen des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main und der Staatsanwaltschaft Zweibrücken überführt wurde.

Zudem sprach das Gericht eine Einziehungsentscheidung über 115.000 Euro aus. Zweck dieser Einziehung ist es, die durch die Straftaten illegal erlangten Gewinne abzuschöpfen.

Die Justiz sah es als erwiesen an, dass der 26-Jährige unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge betrieb.

Zuvor hatten Kontrollkräfte des Hauptzollamtes Frankfurt am Main zum Jahresbeginn 2023 eine an den inzwischen Verurteilten adressierte Postsendung sichergestellt. Darin: rund ein Kilogramm Marihuana.

Bei der darauffolgenden Wohnungsdurchsuchung im März 2023 wurden die Frankfurter Zollfahnderinnen und Zollfahnder ebenfalls fündig. Der 26-Jährige lagerte rund 800 weitere Gramm Marihuana und mehrere tausend Euro in der elterlichen Wohnung. Er wurde durch die Zöllnerinnen und Zöllner festgenommen; durch den zuständigen Ermittlungsrichter wurde gegen ihn Untersuchungshaft angeordnet. Dem Mann konnte der Handel mit rund 28 Kilogramm Marihuana, acht Kilogramm Haschisch und rund 100 Gramm Kokain nachgewiesen werden.

Folgedurchsuchungen in Frankfurt

Doch dabei blieb es nicht. Die Frankfurter Zollfahnderinnen und Zollfahnder identifizierten im Rahmen weiterer Ermittlungen eine mutmaßliche Tätergruppe aus dem Raum Frankfurt am Main, die den oben genannten, nunmehr verurteilten 26-Jährigen aus Kaiserslautern mit dem Rauschgift versorgt haben soll. Dieser Gruppierung werden die unerlaubte Einfuhr und der Weiterverkauf von Marihuana, Haschisch und Kokain in nicht geringen Mengen vorgeworfen.

Am 17.10.2023 wurden sodann sieben Durchsuchungen in Frankfurt am Main vollstreckt, um weitere Beweismittel in dem Verfahrenskomplex zu sichern. Bei den Maßnahmen wurden unter anderem 600 Gramm Marihuana und geringe Mengen der Drogen Ketamin, Haschisch und MDMA sowie rund 13.000 Euro Bargeld und diverse Luxusgegenstände, wie Designertaschen, sichergestellt.

Das laufende Verfahren gegen die tatverdächtige Gruppierung wird durch das Zollfahndungsamt Frankfurt am Main und die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main geführt.

Rückfragen bitte an:

Zollfahndungsamt Frankfurt am Main
Pressesprecherin
Carina Orth
Telefon: 069 50775-133
E-Mail: presse@zfaf.bund.de
www.zoll.de

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