Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart
BPOLI-Flugh. STR: Start in die Sommerferien am Flughafen Stuttgart - Die Bundespolizei gibt Tipps wie Sie gut vorbereitet in den Urlaub fliegen!
Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart (ots)
Am Donnerstag (31.07.2024) beginnen die Sommerferien in Baden-Württemberg und damit auch die große Reisewelle am Flughafen Stuttgart. Das deutlich erhöhte Reisendenaufkommen wird sich auch bei den Luftsicherheits- und Grenzkontrollen bemerkbar machen. Da es dort insbesondere in Spitzenzeiten am Morgen und Nachmittag zu erhöhten Wartezeiten kommen kann, gibt die Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart Tipps, wie Sie dabei unterstützen können, die Wartezeiten zu verringern.
1. Informieren Sie sich vorab über die derzeitige Situation am Flughafen. Nutzen Sie hierzu die Webseiten des Flughafenbetreibers und der Bundespolizei sowie die Social-Media-Kanäle der Bundespolizeidirektion Stuttgart (Instagram: @bundespolizei_bw, Facebook: Bundespolizei in Baden-Württemberg, X: @bpol_bw).
2. Prüfen Sie vor Ihrem Reiseantritt unbedingt, ob Ihre Reisedokumente (Reisepass oder Personalausweis) oder andere zur Einreise in das Ziel- oder Transitland und für die Rückkehr nach Deutschland erforderliche Dokumente noch ausreichend lange gültig sind. Hinweise zu erforderlichen Reisedokumenten und deren notwendigen Gültigkeit sowie sonstige wichtige Hinweise zu ihrem Reiseland finden sie auf der Seite des Auswärtigen Amts (www.auswaertiges-amt.de).
3. Kommen Sie rechtzeitig am Flughafen an! Seien Sie frühzeitig vor Boardingbeginn an der Luftsicherheitskontrolle. Wir empfehlen, mindestens 90 Minuten vor Abflug an der Luftsicherheitskontrolle vorstellig zu werden. Für die vorherige Gepäckaufgabe am Check-in sollten Sie ebenfalls genug Zeit mit einberechnen.
4. Achten sie auf die Wartezeitenanzeigen zu den Luftsicherheitskontrollen. Diese finden Sie auf Anzeigetafeln über den Sicherheitskontrollen und auf der Internetseite des Flughafenbetreibers. Sie können am Flughafen Stuttgart unabhängig von Ihrem Abfluggate durch jede geöffnete Sicherheitskontrolle gehen, da der dahinterliegende Gatebereich komplett miteinander verbunden ist.
5. Bereiten Sie sich bestmöglich auf die Luftsicherheits- und Grenzkontrollen vor.
Für die Luftsicherheitskontrolle gilt: Weniger ist mehr - Nehmen Sie bestenfalls nur ein Handgepäck mit in das Flugzeug.
Die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck ist weiterhin auf Behältnisse mit jeweils max. 100ml in einem transparenten, wiederverschließbaren Beutel mit einem Volumen von max. 1 Liter beschränkt. Ausnahmen bilden Medikamente oder Spezialnahrung (z. B. Babynahrung), welche während der Reise benötigt werden. Sprechen Sie diesbezüglich das Luftsicherheitspersonal bitte direkt an. Für Medikamente halten Sie bitte, sofern vorhanden, ein Attest bereit. Auch bei den sonstigen Ausnahmen muss vor Ort die Notwendigkeit der Mitnahme dargelegt werden können. Sollen größere Parfum- oder Getränkeflaschen mit auf die Reise, so müssen diese im aufzugebenden Reisegepäck untergebracht werden. Dies gilt auch für angebrochene Behältnisse mit einem Volumen über 100 ml, da sich die Flüssigkeitsverordnung auf die Verpackungsgröße, nicht aber auf den verbliebenen Inhalt bezieht.
Feuerwaffen aller Art, Pfeffersprays sowie Messer mit einer Klingenlänge von über sechs Zentimetern haben im Handgepäck generell nichts zu suchen.
Doch auch Gegenstände, bei denen die Gefahr nicht auf den ersten Blick erkennbar ist, dürfen nicht mit ins Flugzeug genommen werden. Darunter fallen zum Beispiel Bohrmaschinen, Schraubendreher, Baseballschläger oder Rasierklingen für Rasiermesser.
Sie können Wartezeiten minimieren, wenn Sie bereits vor der Luftsicherheitskontrolle ihre Jacke und Kopfbedeckung in die Gepäckwanne legen. Nehmen Sie die Flüssigkeiten und größeren elektronische Geräte, wie zum Beispiel Haartrockner, Tablets und Laptops, schon vor der Kontrolle aus dem Handgepäck. Verstauen Sie alle vorgenannten Gegenstände in die bereitgestellten Wannen.
Für die Grenzkontrolle gilt: Für eine schnelle und reibungslose Ein-/ und Ausreisekontrolle ist es sehr wichtig, dass Sie Ihre Reisedokumente (Reisepass oder Personalausweis) und alle anderen ggf. erforderlichen Unterlagen griffbereit haben. Hierbei sollten Sie darauf achten, keine weiteren Dokumente oder andere im Reisepass befindlichen Sachen (wie bspw. Karten) vorzulegen. Schutzhüllen für den Reisepass sollten vor Eintreffen bei der Grenzkontrolle entfernt werden. Staatsangehörige der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz können das teilautomatisierte System EasyPASS für die Grenzkontrolle nutzen, sofern sie im Besitz eines elektronischen Reisepasses und mindestens 12 Jahre alt sind. Gleiches gilt für Inhaber deutscher Aufenthaltstitel. Deutsche Staatsangehörige können EasyPASS auch mit dem elektronischen Personalausweis nutzen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter www.easypass.de.
Was Sie weiterhin bei Ihrer Flugreise mit Handgepäck beachten sollten sowie Informationen zur Flüssigkeitsregelung an Bord finden Sie auf der Homepage der Bundespolizei unter: https://www.bundespolizei.de Sicher auf Reisen Mit dem Flugzeug.
Die Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart wünscht Ihnen eine entspannte Reise und einen schönen Urlaub.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart
Daniela Filipovic
Telefon: 0711 78781 - 1021
E-Mail: pressestelle.flughafen.stuttgart@polizei.bund.de
https://www.bundespolizei.de
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