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BPOLI-KN: Bundespolizei vollstreckt zwei Haftbefehle in Konstanz

Konstanz (ots)

Beamte der Bundespolizei haben bei Kontrollen in Konstanz zwei offene Vollstreckungshaftbefehle festgestellt. Während eine Person eine Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt antreten musste, konnte die zweite Person die drohende Haft durch Zahlung einer Geldstrafe abwenden.

Am Montagnachmittag (24. November 2025) kontrollierte eine Streife der Bundespolizeiinspektion Konstanz eine ungarische Staatsangehörige am Bahnhof Konstanz. Bei der Kontrolle stellten die Beamten einen offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Kempten (Allgäu) gegen die 37-Jährige fest, da sie der Zahlung eines Strafbefehls des Amtsgerichts Lindau (Bodensee) vom August 2024 wegen Missbrauchs von Ausweispapieren bisher nicht nachgekommen war. Vor Ort konnte die Frau die offene Geldstrafe in Höhe von 8.000 Euro nicht bezahlen. Die Beamten brachten sie zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Schwäbisch Gmünd.

Nur kurze Zeit später kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizei einen Schweizer Staatsangehörigen an der Gemeinschaftszollanlage Konstanz bei der Einreise in das Bundesgebiet. Gegen den 21-Jährigen lag ein offener Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Konstanz vor. Das Amtsgericht Konstanz hatte im März 2025 einen Strafbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr in Höhe von 1.360 Euro erlassen. Die Zahlung ist er bislang schuldig geblieben. Vor Ort konnte er die Geldstrafe bezahlen und damit einer drohenden Ersatzfreiheitsstrafe entgehen. Anschließend durfte er seine Reise fortsetzen.

Rückfragen bitte an:

Enrico Kuhn
Bundespolizeiinspektion Konstanz
Pressestelle
Telefon: 07531 1288 - 1014 (zentral: -0)
E-Mail: bpoli.konstanz.oea@polizei.bund.de
E-Mail: bpoli.konstanz@polizei.bund.de
Internet: www.bundespolizei.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_bw

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