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BPOLI-KN: Bundespolizei vollstreckt drei Haftbefehle am Wochenende

Konstanz / Singen (ots)

Beamte der Bundespolizei haben am Wochenende drei offene Haftbefehle vollstreckt. Zwei Gesuchte konnten ihre Geldstrafe bezahlen und die Reise im Anschluss fortsetzen, ein Mann musste eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten.

Am Freitagmittag (24. Oktober 2025) kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen deutschen Staatsangehörigen am Bahnhof Singen. Dabei stellten sie einen offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Stuttgart fest. Das Amtsgericht Ludwigsburg erließ im Februar 2024 einen Strafbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den 34-Jährigen, dessen Zahlung er bislang nicht nachkam. Vor Ort zahlte der Mann die offene Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro und durfte seine Reise daraufhin fortsetzen.

Seine Geldstrafe in Höhe von 1.350 Euro ebenfalls bezahlen konnte ein deutscher Staatsangehöriger am Samstagabend (25. Oktober 2025) am Bahnhof Konstanz. Eine Streife der Bundespolizeiinspektion Konstanz kontrollierte den Mann am Bahnhofsplatz. Dabei stellten sie einen offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Detmold fest. Der 31-Jährige war der Zahlung eines Strafbefehls wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz bislang nicht nachgekommen. Nach Zahlung vor Ort durfte auch er seine Reise fortsetzen.

Am Sonntagnachmittag (26. Oktober 2025) endete die Reise eines tschechischen Staatsangehörigen in der Justizvollzugsanstalt. Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Konstanz kontrollierten den Mann im RE 3061 (Basel - Friedrichshafen) bei der Einreise in das Bundesgebiet auf Höhe Gottmadingen. Dabei stellten sie einen offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Konstanz gegen den 31-Jährigen fest. Das Amtsgericht Überlingen erließ im Dezember 2024 einen Strafbefehl wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln gegen den Mann. Die Zahlung der Geldstrafe war er bislang schuldig geblieben. Vor Ort konnte er die Strafe in Höhe von 1.700 Euro nicht bezahlen und muss nun eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Dazu brachten die Beamten ihn in die Justizvollzugsanstalt Konstanz.

Rückfragen bitte an:

Enrico Kuhn
Bundespolizeiinspektion Konstanz
Pressestelle
Telefon: 07531 1288 - 1014 (zentral: -0)
E-Mail: bpoli.konstanz.oea@polizei.bund.de
E-Mail: bpoli.konstanz@polizei.bund.de
Internet: www.bundespolizei.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_bw

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