Bundespolizeiinspektion Konstanz
BPOLI-KN: Bundespolizei vollstreckt vier Haftbefehle an einem Tag
Konstanz (ots)
Streifen der Bundespolizeiinspektion Konstanz haben am Sonntag vier offene Vollstreckungshaftbefehle festgestellt. Zwei Personen mussten sofort eine Freiheitsstrafe antreten. Die anderen beiden hätten der Haft durch die Zahlung einer Geldstrafe entgehen können. Diese konnten sie jedoch nicht aufbringen, sodass sie jeweils eine Ersatzfreiheitsstrafen antreten mussten.
Am frühen Sonntagmorgen (20. Juli 2025) kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen tunesischen Staatsangehörigen beim Ausstieg aus einem grenzüberschreitenden Zug (RE75) am Bahnhof Konstanz. Bei der Kontrolle stellten die Beamten einen offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Mannheim gegen den 25-Jährigen fest, da er der Zahlung eines Strafbefehls des Amtsgerichts Mannheim vom Juni 2025 wegen Diebstahls bisher nicht nachgekommen war. Vor Ort konnte der Mann seine Geldstrafe nicht bezahlen. Daraufhin brachten die Beamten ihn zur Verbüßung einer 15-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Konstanz.
Am Sonntagmittag kontrollierten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Konstanz einen venezolanischen Staatsangehörigen im IRE3 (Basel - Friedrichshafen) kurz vor der Einfahrt in den Bahnhof Singen. Dabei stellten die Beamten einen offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München I gegen den 37-Jährigen fest, nachdem er der Zahlung eines Strafbefehls des Amtsgerichts München vom Juni 2021 wegen Erschleichens von Leistungen bisher nicht nachgekommen war. Auch vor Ort konnte er die Geldstrafe nicht zahlen, daher brachten die Beamten ihn zur Verbüßung einer 80-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Konstanz.
Im gleichen Zug kontrollierten die Einsatzkräfte einen guinea-bissauischen Staatsangehörigen, gegen den ein offener Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau vorlag. Das Amtsgericht Köthen hat den 31-Jährigen wegen eines Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetzes zu einer dreimonatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Zur Verbüßung der Strafe brachten die Beamten ihn in die Justizvollzugsanstalt Konstanz.
Am Nachmittag des gleichen Tages kontrollierten Beamte der Zollverwaltung einen mazedonischen Staatsangehörigen bei der Einreise mit der Fähre Romanshorn-Friedrichshafen. Dabei stellten sie einen offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Lübeck fest. Das Amtsgericht Ahrensberg verurteilte den 29-Jährigen im August 2020 wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Zuständigkeitshalber übergaben die Beamten den Mann an die Bundespolizeiinspektion Konstanz. Zur Verbüßung der Freiheitsstrafe lieferten die Beamten den Mann in die Justizvollzugsanstalt Ravensburg ein.
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