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BPOLI S: Gefährliche Eingriffe in den Bahnverkehr

Tübingen (ots)

Zu zwei Fällen des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr kam es am gestrigen Donnerstag im Bereich des Hauptbahnhofs Tübingen. Eine Person wurde hierbei schwer verletzt.

Der erste Fall ereignete sich gegen 16:35 Uhr am Hauptbahnhof Tübingen. Hier überquerte ein bislang unbekannter Tatverdächtiger die Gleise, um von Bahnsteig 2 auf Bahnsteig 1 zu gelangen. Offenbar übersah der Unbekannte hierbei einen Zug, welcher zu diesem Zeitpunkt mit einer Geschwindigkeit von etwa 60 km/h in den Bahnhof einfuhr. Der Triebfahrzeugführer erkannte die gefährliche Situation rechtzeitig und leitete eine Schnellbremsung ein, sodass die Person nicht vom Zug erfasst wurde. Nach der Tat flüchtete der Unbekannte in das Stadtgebiet. Der Triebfahrzeugführer gab an, dass der Mann einen blauen Trainingsanzug getragen und einen Rucksack mitgeführt habe. Zudem soll er ein südländisches Erscheinungsbild gehabt haben. Zeugen des Vorfalls werden gebeten, sich mit der zuständigen Bundespolizeiinspektion Stuttgart in Verbindung zu setzen (Tel.: 0711 / 87035-0).

Ein weiterer Fall ereignete sich um 19:16 Uhr, nur unweit des Hauptbahnhofs. Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen wollte eine 39-Jährige mutmaßlich die Gleise überqueren und übersah hierbei eine sich mit etwa 60 km/h nähernde Regionalbahn. Trotz einer sofort eingeleiteten Schnellbremsung wurde die deutsche Staatsangehörige durch den Zug erfasst und hierbei schwer verletzt. Für die Dauer der Einsatzmaßnahmen musste die Bahnstrecke zwischen Tübingen und Hechingen bis 20:35 Uhr für den Zugverkehr gesperrt werden. Aufgrund der hohen Temperaturen wurden die im Zug befindlichen Reisenden durch die Einsatzkräfte betreut und mit Getränken versorgt.

In beiden Fällen ermittelt nun die Bundespolizei wegen des Verdachts des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr.

Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Aufenthalte im Gleisbereich lebensgefährlich sind. Züge nähern sich fast lautlos und können je nach Windrichtung oft erst sehr spät wahrgenommen werden. Selbst bei einer sofort eingeleiteten Notbremsung kommen Züge erst nach mehreren hundert Metern zum Halt. Bahngleise dürfen nur an den hierfür bestimmten Stellen, wie z.B. Über- oder Unterführungen, überquert werden.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Stuttgart
Samuel Krisan Rosenberger
Telefon: 0711/55049 1050
E-Mail: bpoli.stuttgart.oea@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
http://www.twitter.com/bpol_bw

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