STA-HH: Anklage im "White-Tiger-Verfahren" erhoben
Hamburg (ots)
G e n e r a l s t a a t s a n w a l t s c h a f t H a m b u r g P r e s s e s t e l l e d e r S t a a t s a n w a l t s c h a f t e n Pressemitteilung Anklage im "White-Tiger-Verfahren" erhoben Im sogenannten "White-Tiger-Verfahren" hat die Staatsanwaltschaft Hamburg Anklage vor der Jugendkammer des Landgerichts Hamburg erhoben. Dem 21-jährigen Angeschuldigten werden insgesamt 204 Straftaten zur Last gelegt, die er als Jugendlicher oder Heranwachsender zum Nachteil von über dreißig kindlichen und jugendlichen Geschädigten begangen haben soll. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um über das Internet begangene Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit und die sexuelle Selbstbestimmung (vgl. Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft vom 18.06.2025). Gegenstand der Anklage sind u.a. ein vollendeter und fünf versuchte Morde, jeweils verübt in mittelbarer Täterschaft. Die nunmehr angeklagten Taten betreffen einen Zeitraum von Januar 2021 bis September 2023. Darüber hinaus soll der Angeschuldigte am 17.06.2025, dem Tag der zweiten Durchsuchung seiner Wohnung und der Vollstreckung eines gegen ihn erwirkten Haftbefehls, einen Schlagring, zwei Messer und einen Totschläger ohne waffenrechtliche Erlaubnis besessen haben. Die Auswertung der am 17.06.2025 sichergestellten Datenträger dauert weiter an. Diesbezügliche Ermittlungen werden von der Staatsanwaltschaft in einem gesonderten Verfahren fortgeführt. Es gilt bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung. Für den Fall der Eröffnung des Hauptverfahrens wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass die Hauptverhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden wird. Hamburg, 15.10.2025 Oberstaatsanwältin Mia Sperling-Karstens Oberstaatsanwältin Melina Traumann Generalstaatsanwaltschaft Hamburg
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