POL-Einsatz: Fahruntauglicher Schiffsführer auf dem Neckar unterwegs
Heidelberg (ots)
Am gestrigen Donnerstag, 17. Juli 2025, kontrollierte die Wasserschutzpolizeistation Heidelberg auf dem Neckar einen auffälligen Schiffsführer und sein Schiff und stellte dabei eklatante Mängel fest.
Die Bootsstreife beobachtete in der Nähe einer Schleuse, wie ein Güterschiff seinen Kurs mehrfach korrigieren musste, bevor es in eine Schleusenkammer einbog. Dort fuhr er gleich mehrmals gegen die Kammerwand. Das erschien den Beamten verdächtig und sie kontrollierten das Schiff und seine Besatzung. Während der Kontrolle erhärtete sich schnell der Verdacht, dass der Schiffsführer nicht mehr fahrtüchtig war. Ein freiwillig durchgeführter Drogentest ergab Hinweise auf Cannabiskonsum. Die nötige Blutentnahme wurde durch einen Staatsanwalt angeordnet und von einem Arzt durchgeführt.
Doch die Beamten der Wasserschutzpolizei stellten noch mehr Verstöße fest. Weder der einzige Matrose an Bord noch der Schiffsführer konnten die nötigen Befähigungsnachweise vorzeigen. Ähnlich wie ein Autofahrer benötigt auch ein Schiffsführer ein vergleichbares Dokument wie einen Führerschein. Außerdem muss sich neben dem Schiffsführer mindestens ein qualifizierter Matrose auf einem Schiff dieser Größe befinden. Fehlt diese Qualifizierung - wie im vorliegenden Fall - so liegt ein erheblicher Verstoß von sogenannter Unterbemannung vor. Darüber hinaus fehlten auch noch wichtige Frachtpapiere. Bei einem vorgelegten ausländischen Streckenpatent besteht zudem der Verdacht der Urkundenfälschung.
Aufgrund der zahlreichen Verstöße wurden Sicherheitsleistungen erhoben. Die Weiterfahrt wurde untersagt bis die nötigen Papiere vorliegen und der Schiffsführer wieder fahrtauglich ist. Die Wasserschutzpolizeistation Heidelberg hat die Ermittlungen übernommen.
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