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POL-Einsatz: Gemeinsame Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Einsatz, des Hauptzollamtes Stuttgart und der Bundespolizeidirektion Stuttgart: Dienststellenübergreifende Kontrolle des Güterverkehrs

POL-Einsatz: Gemeinsame Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Einsatz, des Hauptzollamtes Stuttgart und der Bundespolizeidirektion Stuttgart: Dienststellenübergreifende Kontrolle des Güterverkehrs
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Göppingen (ots)

Unter Federführung der Wasserschutzpolizeistation Stuttgart haben rund 40 Beamtinnen und Beamte der Landespolizei, des Zolls und der Bundespolizei am Donnerstag, 15.06.2023, eine Kontrolle des Güterverkehrs im Hafen Stuttgart durchgeführt. Der Fokus lag hierbei auf dem nationalen und internationalen Gefahrguttransport, weshalb sich unter den Kräften insgesamt 14 Beamtinnen und Beamte des Kompetenzteams Gefahrgut - einem landesweiten Zusammenschluss von speziell geschulten und ausgebildeten Gefahrgutspezialistinnen und -spezialisten innerhalb der Polizei Baden-Württemberg - befanden. 46 Fahrzeuge wurden im Zeitraum zwischen 9.00 und 15.00 Uhr kontrolliert, davon sechs Gefahrguttransporte. Neben unzureichender Ladungssicherung, einer gerissenen Scheibe und mangelhaften Reifen musste die Polizei ebenfalls einen Fahrer feststellen, der ohne die erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs war. Drei Anzeigen wurden im Sinne der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt aufgenommen. Darüber hinaus konnten 35 Vergehen in Zusammenhang mit der Dokumentation der Lenk- und Ruhezeiten festgestellt werden. So wurden unter anderem gänzlich fehlende Aufzeichnungen, nicht ordnungsgemäß betriebene Kontrollgeräte und Verstöße gegen die vorgeschriebenen Ruhezeiten beanstandet. Die Missachtung dieser Bestimmungen sorgt bei den Fahrzeuglenkern für Übermüdung und Unkonzentriertheit, was zu einem deutlich höheren Unfallrisiko führt. Bei einem Unfall mit Beteiligung eines Fahrzeuges, das Gefahrgut transportiert, vergrößert sich wiederum das Ausmaß des entstandenen Schadens häufig um ein Vielfaches. Der Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und deren Kontrolle kommt daher eine besondere Bedeutung zu. Beamtinnen und Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Stuttgart haben während der Kontrollaktion 40 Beschäftigte von insgesamt 33 Unternehmen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt. Festgestellt wurde dabei unter anderem ein Verstoß gegen den Mindestlohn, ein Sozialleistungsbetrug sowie eine nicht erfolgte Anmeldung zur Sozialversicherung in zwei Fällen. Hinzu kamen drei Formverstöße gegen die Sofortmeldepflicht.

Durch die Bundespolizeidirektion Stuttgart wurden rund 50 Dokumente, darunter Schulungsbescheinigungen sowie Personal- und Fahrzeugdokumente, auf Echtheit und Gültigkeit überprüft. Verstöße oder gefälschte Dokumente konnten hierbei während der Kontrollaktion nicht festgestellt werden.

An der Großkontrolle beteiligt waren außerdem die Technische Einsatzeinheit des Polizeipräsidiums Einsatz sowie drei Mitarbeitende der Bußgeldstelle und des Amtes für Umweltschutz der Landeshauptstadt Stuttgart. Unter Federführung der Wasserschutzpolizeistation Stuttgart haben rund 40 Beamtinnen und Beamte der Landespolizei, des Zolls und der Bundespolizei am Donnerstag, 15.06.2023, eine Kontrolle des Güterverkehrs im Hafen Stuttgart durchgeführt. Der Fokus lag hierbei auf dem nationalen und internationalen Gefahrguttransport, weshalb sich unter den Kräften insgesamt 14 Beamtinnen und Beamte des Kompetenzteams Gefahrgut - einem landesweiten Zusammenschluss von speziell geschulten und ausgebildeten Gefahrgutspezialistinnen und -spezialisten innerhalb der Polizei Baden-Württemberg - befanden. 46 Fahrzeuge wurden im Zeitraum zwischen 9.00 und 15.00 Uhr kontrolliert, davon sechs Gefahrguttransporte. Neben unzureichender Ladungssicherung, einer gerissenen Scheibe und mangelhaften Reifen musste die Polizei ebenfalls einen Fahrer feststellen, der ohne die erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs war. Drei Anzeigen wurden im Sinne der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt aufgenommen. Darüber hinaus konnten 35 Vergehen in Zusammenhang mit der Dokumentation der Lenk- und Ruhezeiten festgestellt werden. So wurden unter anderem gänzlich fehlende Aufzeichnungen, nicht ordnungsgemäß betriebene Kontrollgeräte und Verstöße gegen die vorgeschriebenen Ruhezeiten beanstandet. Die Missachtung dieser Bestimmungen sorgt bei den Fahrzeuglenkern für Übermüdung und Unkonzentriertheit, was zu einem deutlich höheren Unfallrisiko führt. Bei einem Unfall mit Beteiligung eines Fahrzeuges, das Gefahrgut transportiert, vergrößert sich wiederum das Ausmaß des entstandenen Schadens häufig um ein Vielfaches. Der Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und deren Kontrolle kommt daher eine besondere Bedeutung zu. Beamtinnen und Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Stuttgart haben während der Kontrollaktion 40 Beschäftigte von insgesamt 33 Unternehmen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt. Festgestellt wurde dabei unter anderem ein Verstoß gegen den Mindestlohn, ein Sozialleistungsbetrug sowie eine nicht erfolgte Anmeldung zur Sozialversicherung in zwei Fällen. Hinzu kamen drei Formverstöße gegen die Sofortmeldepflicht.

Durch die Bundespolizeidirektion Stuttgart wurden rund 50 Dokumente, darunter Schulungsbescheinigungen sowie Personal- und Fahrzeugdokumente, auf Echtheit und Gültigkeit überprüft. Verstöße oder gefälschte Dokumente konnten hierbei während der Kontrollaktion nicht festgestellt werden.

An der Großkontrolle beteiligt waren außerdem die Technische Einsatzeinheit des Polizeipräsidiums Einsatz sowie drei Mitarbeitende der Bußgeldstelle und des Amtes für Umweltschutz der Landeshauptstadt Stuttgart.

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Einsatz
Telefon: (07161) 616-1221 oder -3333
E-Mail: goeppingen.ppeinsatz@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

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