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Landeskriminalamt Baden-Württemberg

LKA-BW: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Baden-Baden und des Landeskriminalamts Baden-Württemberg - Prozess um Handel mit Hunderten Kilo Drogen: Erhöhung der Haftstrafen

Stuttgart (ots)

Der mittlerweile 35-jährige Haupttäter baute sich ein professionelles Drogennetzwerk mit Verbindungen bis nach Spanien und Südamerika auf. Zwischen März 2020 und Mai 2021 hat dieser zusammen mit drei jetzt ebenfalls 35-jährigen Mittätern in Kehl, Rastatt und Baden-Baden in großem Stil mit Betäubungsmitteln gehandelt. Aufgrund neuer Beweise hat das Landgericht Baden-Baden die bereits verhängten Freiheitsstrafen erhöht.

Rückblick: Einem Joint-Investigation-Team aus französischen und niederländischen Ermittlerinnen und Ermittlern gelingt es, verschlüsselte Mobiltelefone des Providers Encrochat zu entschlüsseln. Im Frühjahr 2020 erhalten die Landeskriminalämter die Daten mit Bezügen zu Deutschland. Ende Mai 2021 koordinieren die Staatsanwaltschaft Baden-Baden und das Landeskriminalamt Baden-Württemberg eine Durchsuchungsaktion. Der bereits mehrfach vorbestrafte Haupttäter sowie die zwei Komplizen und ein Großabnehmer kommen daraufhin umgehend in Haft.

Am 9. Juni 2022 verurteilt das Landgericht Baden-Baden den Haupttäter aus Baden-Baden zu acht Jahren Haft. Am 28. Juli 2023 erhöht das Landgericht das Strafmaß auf zehn Jahre. Für einen Komplizen aus Rastatt, der als Kurier und Bunkerhalter tätig war, erhöht es das Strafmaß von vier auf sechs Jahre. Ein weiterer Komplize aus Baden-Baden erhält zu seiner Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten zusätzliche drei Monate. Der Hauptabnehmer aus Kehl muss jetzt für sieben Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Er war zuvor am 23. Juni 2022 zu sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.

Zusätzlich zu den im Jahr 2022 bereits abgeurteilten Taten konnte den Männern jetzt der Handel mit weiteren 518 Kilogramm Marihuana, einem Kilogramm Haschisch, einem Kilogramm Amphetamin und rund einen Kilogramm Kokain im Zeitraum von Januar 2019 bis März 2020 nachgewiesen werden.

Ferner veranlasst das Landegericht Baden-Baden den Einzug der Gewinne, die durch die Rauschgiftgeschäfte erzielt wurden. Allein beim Hauptangeklagten beläuft sich dieser Betrag auf rund 1,5 Millionen Euro.

Gegen zwei der Angeklagten ist das Urteil rechtskräftig. Die beiden Haupttäter haben Revision eingelegt, über die der Bundesgerichtshof zu entscheiden haben wird.

Rückfragen bitte an:

Staatsanwaltschaft Baden-Baden
Erster Staatsanwalt Michael Klose
E-Mail: pressestelle@stabaden-baden.justiz.bwl.de
Telefon: 07221 685-512

Landeskriminalamt Baden-Württemberg
Leiter Pressestelle / Pressesprecher
Kriminaloberrat David Fritsch
E-Mail: pressestelle-lka@polizei.bwl.de
Telefon: 0711 5401-2044

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