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LKA-BW: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Rottweil und des Landeskriminalamts Baden-Württemberg Gastwirt geht wegen Corona-Subventionsbetrug in Haft

Stuttgart (ots)

Stuttgart, 27. Januar 2021

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Rottweil und des Landeskriminalamts Baden-Württemberg

Gastwirt geht wegen Corona-Subventionsbetrug in Haft

Das zuständige Amtsgericht verurteilte am 25. Januar einen Gastwirt aus Rottweil zu drei Jahren und zwei Monaten Freiheitsstrafe. Der Mann hatte 2020 unrechtmäßig Corona-Soforthilfen für nichtexistierende Zahlungsengpässe gestellt. Er reichte über mehrere Monate immer wieder Anträge in einer Gesamtsumme von 488.000 Euro ein. Wir berichteten über den Fall am 11. September 2020.

Der 32-Jährige war vor Gericht geständig und räumte alle Anschuldigungen ein. Er wurde nun, dank der umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Rottweil und des Landeskriminalamts Baden-Württemberg, zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und zwei Montaten verurteilt.

Presseauskünfte: Staatsanwaltschaft Rottweil Pressestelle, Herr Grundke E-Mail: pressestelle@starottweil.justiz.bwl.de Telefon: 0741 243-2883

Landeskriminalamt Baden-Württemberg Pressestelle E-Mail: pressestelle-lka@polizei.bwl.de Telefon: 0711 5401-2044

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