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Polizeipräsidium Ulm

POL-UL: (HDH) Giengen - Über die Nebelschlussleuchte
Am Sonntag fuhr ein Mann mit einem Auto bei Giengen auf ein stehendes Auto.

Ulm (ots)

In einer regionalen Tageszeitung wies ein Journalist heute auf die Bedeutung der Nebelschlussleuchte hin. Weil der Polizei die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer wichtig ist, greift auch sie dieses Thema heute auf.

Bei einer Nebelschlussleuchte handelt es sich um eine Leuchte, die rotes Licht ausstrahlt und ein Fahrzeug bei dichtem Nebel von hinten besser erkennbar macht. Fahrerinnen und Fahrer erkennen eine eingeschaltete Nebelschlussleuchte an der gelben Kontrollleuchte im Fahrzeug. Die Nebelschlussleuchte dürfen Verkehrsteilnehmer nur bei einer Sichtweite von unter 50 Meter benutzen, weil sonst Andere durch das helle Licht geblendet werden können. Wenn Sie bei Nebel mit einer eingeschalteten Nebelschlussleuchte fahren, sollten sie nicht schneller als 50 km/h fahren.

Ob die Nebelschlussleuchte an dem VW, der am Sonntag gegen 01.30 Uhr auf der B492 an der Anschlussstelle Giengen-Herbrechtingen an einer Ampel stand, eingeschalten war, ist der Pressestelle nicht bekannt. Tatsache ist, dass ein 23-Jähriger mit einem Audi auf den VW fuhr und angab, wegen Nebels nicht ausreichend gesehen zu haben. Bei Nutzung der Nebelschlussleuchte wäre es vielleicht nicht zu dem Unfall gekommen. Eine Verpflichtung zum Einschalten der Leuchte besteht jedoch nicht.

Die Polizei weist darauf hin:

   - Nebelschlussleuchte nur bei Sichtweiten unter 50 Metern
   - Nebelscheinwerfer: Zusätzliches Licht leuchtet die Straße besser
     aus
   - Fernlicht verschlechtert die Sicht bei Nebel

++++2343017(TH)

Andrea Wagner, Tel.: 0731/188-1111

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Ulm
Telefon: 0731 188-0
E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

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