POL-UL: (UL) Laichingen - Alkohol am Steuer
Am Montag zog die Polizei in Laichingen einen berauschten Fahrer aus dem Verkehr.
Ulm (ots)
Den BMW-Fahrer stoppte eine Polizeistreife gegen 22.30 Uhr. Einen triftigen Grund hatte der Mann, dass er nach 20 Uhr noch unterwegs war. Er roch aber nach Alkohol. Ein Test bestätigte, dass er zu viel davon getrunken hatte. Deshalb musste der Mann sein Auto stehen lassen und eine Blutprobe abgeben.
Hinweise der Polizei zu den Promillegrenzen:
- 0,0 Promille/Absolutes Alkoholverbot am Steuer für Fahranfänger
und junge Fahrer, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet
haben.
- Ab 0,3 Promille kann sich strafbar machen, wer einen Unfall
verursacht oder alkoholbedingte Ausfallerscheinungen (z. B.
Schlangenlinien fährt) zeigt.
- Ab 0,5 Promille und mehr muss ein Kraftfahrzeugfahrer mit einer
Geldbuße, Fahrverbot und Punkten in Flensburg rechnen. Bei einem
Unfall können weitere Sanktionen hinzukommen.
- Ab 1,1 Promille gelten Autofahrer als absolut fahruntüchtig.
Ihnen drohen Punkte in Flensburg, der Führerscheinentzug und
eine Geld- oder Freiheitsstrafe.
- Wer mit 1,6 Promille oder mehr Alkohol im Blut auf dem Fahrrad
oder Pedelec erwischt wird, begeht ebenfalls eine Straftat und
kann seine Fahrerlaubnis verlieren.++++0199865
Holger Fink, Tel. 0731/188-1111, E-Mail: ulm.pp.sts.oe@polizei.bwl.de
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