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POL-OG: Mittelbaden - Sicherer Start ins neue Schuljahr

Mittelbaden (ots)

Das Ende der Sommerferien bringt mit dem Schulbeginn und den Einschulungen der Schulanfänger wieder zehntausende Schüler auf die Straßen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Offenburg. Im Landkreis Rastatt, dem Ortenaukreis und dem Stadtkreis Baden-Baden sind daher täglich Polizeibeamtinnen und -beamte im Rahmen der Aktion `Sicherer Schulweg´ unterwegs. Die Polizeireviere und Verkehrspolizeidienststellen führen dabei in den ersten Schulwochen zu den relevanten Zeiten verstärkte Kontrollen durch.

Im vergangenen Schuljahr 2024/25 erfasste das Polizeipräsidium Offenburg statistisch 24 Schulwegunfälle. Dieser Wert liegt unter der Vorjahreszahl von 30 Unfällen und zeigt damit eine weitere Verbesserung der Sicherheit auf Schulwegen auf.

Insgesamt 20 junge Menschen wurden bei den Unfällen leicht verletzt (Schuljahr 2023/24: 29), während es in 3 Fällen (Schuljahr 2023/24: 2) sogar zu schweren Unfallfolgen kam.

Betrachtet man die Unfallursachen, fällt auf, dass der Anteil an selbstverschuldeten Unfällen bei rund 42 % (43% im Vorjahr) liegt.

In 33 % (13%) der Fälle kam es zu Unfällen zwischen Radfahrenden und Pkw/Lkw-Nutzern. Der Anteil der Radfahrenden am Gesamtunfallgeschehen betrug 50 %(43 %). In 38 % (23 %) der Fälle waren Fußgänger beteiligt, in 17 % Elektrokleinstfahrzeuge (E-Scooter).

Häufigste Ursachen von Schulwegunfällen waren Vorfahrtsverstöße, Fehler beim Einfahren in den fließenden Verkehr sowie falsches Verhalten von Fahrzeugführern gegenüber Fußgängern.

Betrachtet man die verschiedenen Landkreise hinsichtlich der Anzahl der Schulwegunfälle, ereigneten sich im Ortenaukreis im Vergleich zum vorherigen Schuljahr 5 Unfälle weniger (von 23 auf 18). Im Landkreis Rastatt sank die Unfallanzahl ebenfalls von 7 auf 5. Im Stadtkreis Baden-Baden war 1 Unfall (0) zu verzeichnen.

Die meisten Unfälle ereigneten sich in Offenburg (5) sowie Ettenheim, Lahr und Rastatt mit jeweils 3 Schulwegunfällen. In Gengenbach und Oberkirch wurden jeweils 2 Schulwegunfälle erfasst.

Wie auch in den letzten Jahren lassen sich dabei keine klassischen Unfallhäufungsstellen ausmachen.

Zu den Maßnahmen gehören unter anderem:

   - Überwachung der Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht
   - Geschwindigkeitskontrollen, insbesondere an Stellen mit erhöhten
     Unfallgefahren für Kinder und Jugendliche und im Bereich der 
     Schulwege
   - Kontrolle des Verhaltens von Kraftfahrzeugführern gegenüber 
     öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen sowie an 
     Bushaltestellen, Fußgängerfurten und -überwegen
   - Ahndung von Verstößen gegen Park- oder Haltverbote sowie die 
     Nutzung von Mobiltelefonen im Umfeld von Schulen, Kindergärten 
     oder geschützten Überwegen
   - Überprüfung der technischen Sicherheit der von Schülerinnen und 
     Schülern genutzten Verkehrsmittel im Straßenverkehr, 
     insbesondere der Fahrräder
   - Überwachung des Verhaltens von Schülerinnen und Schülern auf den
     Schul- und Radschulwegen

Tipps Ihrer Polizei - Das können Eltern tun!

   - Laufen Sie anfangs mit Ihrem Kind ein paar Mal den Schulweg ab -
     hin und zurück. Dabei bietet es sich auch an, sich mit anderen 
     Eltern abzusprechen. Der kürzeste Weg zur Schule muss nicht der 
     beste und sicherste sein. Querungshilfen wie Mittelinseln, 
     Zebrasteifen oder Fußgängerlichtzeichenanlagen sind nützliche 
     Stellen zum sicheren Überqueren der Fahrbahn. Ein kleiner Umweg 
     kann hier das Risiko minimieren. Trauen Sie Ihren Kindern zu, 
     den Weg zur Schule selbständig zu meistern und gefährden Sie als
     Eltern-Taxi nicht die Verkehrssicherheit im Umfeld von Schulen. 
     Kinder aus der Nachbarschaft können sich in "Laufbussen" 
     organisieren und so den Schulweg gemeinsam bewältigen. Sichere 
     Schulwege findet man in  den Schulwegplänen der jeweiligen 
     Schule. Der Schulwegplan ist eine kartografische Darstellung des
     Umfeldes einer Schule, die sichere Querungsstellen, 
     Gefahrenstellen und deren Bewältigung sowie günstige Wege von 
     Wohnort der Kinder zur Schule aufzeigt.
   - Achten Sie gerade in der kommenden Jahreszeit auf helle 
     Kleidung. Reflektierende Sicherheitswesten erhöhen die 
     Erkennbarkeit und damit die Verkehrssicherheit. Immer nach dem 
     Motto: "Sehen und gesehen werden."
   - Wenn Sie Ihr Kind oder Kinder aus der Nachbarschaft zur Schule 
     fahren, sichern sie die Kinder mit den vorgeschriebenen 
     Kindersitzen. Fahren sie in der Nähe von Kindergärten- und 
     Schulwegen langsam und rechnen Sie mit spontanen Handlungen von 
     Kindern am Fahrbahnrand - z.B. plötzliches Losrennen auf die 
     Fahrbahn. Seien Sie bremsbereit. Bedenken Sie: Kinder können die
     Gefahren im Straßenverkehr, wie z.B. Geschwindigkeiten nicht 
     richtig einschätzen.
   - Lassen Sie die Kinder auf der Fahrbahn abgewandten Seite ein- 
     und aussteigen. Halten sie mit ihrem Fahrzeug nicht auf dem 
     Gehweg. Auch für "Eltern-Taxis" gilt: Im Absoluten Halteverbot 
     darf man nicht anhalten. Auch nicht nur für kurze Zeit. Diese 
     Bereiche sind vor Kindergärten und Schulen eingerichtet, um 
     Autofahrern und Kindern die Sicht nicht zu versperren und ein 
     sicheres Queren der Fahrbahn zu ermöglichen.

Definition Schulwegunfall: Schüler und Schülerinnen bis 17 Jahre, die als aktive Verkehrsteilnehmer auf dem Weg von oder zur Schule durch einen Verkehrsunfall verletzt wurden.

/rs

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Offenburg
Telefon: 0781 - 211211
E-Mail: offenburg.pp.sts.oe@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

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