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POL-KN: Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Konstanz und des Polizeipräsidiums Konstanz - Ermittlungsgruppe "Cold Case" bei der Kriminalpolizeidirektion Rottweil (07.09.2022)

Rottweil (ots)

Eine ganz besondere Ermittlungsgruppe, die sich mit ungeklärten, länger zurückliegenden Kriminalfällen befasst, hat die Kriminalpolizeidirektion Rottweil im Dezember 2020 eingerichtet. Unter der passenden Bezeichnung "Cold Case" ermitteln Kriminalbeamte/-innen unter Anwendung neuester kriminaltechnischer und forensischer Untersuchungsmöglichkeiten in ungeklärten alten Kriminalfällen, bei denen die Anwendung dieser heute zur Verfügung stehenden, modernsten Techniken noch nicht möglich war. Außerdem werden Aussagen neu bewertet und Vernehmungen vorgenommen. Dadurch hofft man, neue Ermittlungs- und Auswerteansätze zu gewinnen um möglicherweise alte, "zu den Akten" gelegte Fälle (Cold Case), nachträglich noch aufklären zu können.

Aktuell konnte bereits ein Fall eines Vermissten aus dem Jahr 2004 aufgeklärt werden. Die Recherchen ergaben, dass sich dieser in der Schweiz aufhält und dort seit seinem Verschwinden lebt. Die Gründe des damaligen Untertauchens sind unklar.

Ein Cold Case Fall ist der Mord aus dem Jahr 1978 an der damals 13-jährigen Schülerin Zeljka I. aus Villingen. Eine Vielzahl von Vernehmungen sowie tiefgreifende kriminaltechnische Untersuchungen wurden veranlasst. Abschließende Ergebnisse stehen noch aus.

Im Fall der seit 1973 verschwundenen Liselotte B., ebenfalls aus Villingen, haben neuere Erkenntnisse dazu geführt, dass die Staatsanwaltschaft Konstanz einen Durchsuchungsbeschluss für das ehemalige Wohnhaus und Grundstück der Vermissten erlassen hat. Bei der Durchsuchung Ende August 2022 wurden speziell ausgebildete Suchhunde, ein modernes Georadar sowie Beamte des Polizeipräsidiums Einsatz mit schwerem Gerät aufgeboten.

Nach wie vor hofft die Ermittlungsgruppe Cold Case in den beiden genannten Fällen auf Hinweise aus der Bevölkerung. Die Ermittler/-innen sind unter der Telefonnummer 0741 477-0 zu erreichen.

Zu neuen Erkenntnissen, Spuren oder zum Ermittlungsstand der Kriminalfälle kann die Polizei unter Hinweis auf die laufenden Verfahren keine Auskünfte geben.

Staatsanwaltschaft Konstanz, Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Johannes-Georg Roth, Telefon 07531 280- 0

Polizeipräsidium Konstanz, Polizeihauptkommissar Jörg-Dieter Kluge, Telefon: 07531 995-1019

Rückfragen bitte an:

Jörg-Dieter Kluge
Polizeipräsidium Konstanz
Pressestelle
Telefon: 07531 995-1019
E-Mail: konstanz.pressestelle@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

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