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Polizeipräsidium Freiburg

POL-FR: Freiburg - St. Georgen: Ältere Dame wird in ihrer Wohnung in einer Seniorenresidenz bestohlen (Glas-Wasser-Trick)
Zeugenaufruf
Präventionshinweise

Freiburg (ots)

Unter dem Vorwand, ein Glas Wasser trinken zu wollen, verschaffte sich der Täter Zugang zur Wohnung einer älteren Dame. Dort entriss er ihr ein goldenes Armkettchen.

Der Vorfall ereignete sich am Dienstag, 08.05.2018, gegen 18:45 Uhr in der Wohnung einer 93-jährigen Frau in einer betreuten Seniorenresidenz im Weierweg. An ihrer Wohnungstür klingelte ein ihr unbekannter Mann und bat um ein Glas Wasser. Sie ließ den Mann in ihre Wohnung. Dort riss er ihr das goldene Kettchen vom Handgelenk und rannte davon.

Die Kriminalpolizei Freiburg hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet um Zeugenhinweise. Der Gesuchte soll männlich sein, bis circa 30 Jahre alt, hat helle kurze Haare mit gepflegtem Haarschnitt, hat eine helle Hautfarbe, war bekleidet mit einer Jeans, sprach Hochdeutsch. Wer hat eine solche Person beobachtet, die unter einem Vorwand versuchte, Zutritt zu fremden Wohnungen zu erhalten? Wer hat im Bereich der Seniorenresidenz im Weierweg verdächtige Personen gesehen? Hinweise nimmt die Kriminalpolizei Freiburg rund um die Uhr entgegen (Tel. 0761 882-5777).

Tipps der Polizei: Trickdiebstahl in Wohnungen ist nach dem Taschendiebstahl auf der Straße die vermutlich häufigste Straftat, von der ältere Menschen betroffen sein können.

Es ist verstärkt zu beobachten, dass auch Seniorenwohnhäuser und -wohnanlagen von den Tätern aufgesucht werden.

Bitte beachten Sie:

   -Lassen Sie keine Fremden in die Wohnung!
   -Sehen Sie sich Besucher vor dem Öffnen durch den Türspion oder 
mit einem Blick aus dem Fenster an und machen Sie von Ihrer 
Türsprechanlage Gebrauch.
   -Öffnen Sie die Wohnungstür niemals sofort - legen Sie immer 
Sperrbügel oder Sicherheitskette an.
   -Ziehen Sie telefonisch eine Nachbarin oder einen Nachbarn hinzu, 
wenn unbekannte Besucher vor der Tür stehen, oder bestellen Sie die 
Besucher zu einem späteren Termin, wenn eine Vertrauensperson 
anwesend ist.
   -Überlegen Sie bei angeblicher hilfebedürftiger Lage von Fremden 
an der Tür (Beispiel: Bitte um Schreibzeug oder um ein Glas Wasser): 
Woher sollte der Nachbar die Besucher wirklich kennen? Warum wenden 
sich die Besucher im Notfall nicht an eine Apotheke, eine Gaststätte 
oder ein Geschäft, sondern an eine (abgelegene) Privatwohnung?
   -Machen Sie bei hilfebedürftiger Lage von Fremden an der Tür das 
Angebot, selbst nach Hilfe zu telefonieren oder das Gewünschte 
(Schreibzeug, Glas Wasser etc.) hinauszureichen, und halten Sie dabei
die Tür gesperrt.
   -Fordern Sie von Amtspersonen immer den Dienstausweis und prüfen 
Sie ihn sorgfältig (nach Druck, Foto und Stempel). Sorgen Sie dazu 
für gute Beleuchtung und benutzen Sie, wenn nötig, eine Sehhilfe.
   -Rufen Sie beim geringsten Zweifel bei der Behörde an. Suchen Sie 
dazu die Telefonnummer selbst heraus und ziehen Sie telefonisch eine 
Nachbarin oder einen Nachbarn hinzu.
   -Lassen Sie Handwerker nur dann herein, wenn Sie sie selbst 
bestellt haben oder wenn sie von der Hausverwaltung angekündigt 
worden sind.
   -Nehmen Sie nichts für Nachbarn ohne deren Ankündigung oder 
Auftrag entgegen.
   -Wehren Sie sich gegen zudringliche Besucher notfalls auch 
energisch. Sprechen Sie sie laut an und rufen Sie um Hilfe.
   -Pflegen Sie Kontakt zu älteren Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern.
Machen Sie ihnen das Angebot, bei fremden Besuchern an der 
Wohnungstür zur Sicherheit hinzuzukommen, und übergeben Sie für 
solche Fälle die eigene Telefonnummer.

jc

Medienrückfragen bitte an:

Jerry Clark
Polizeipräsidium Freiburg
Pressestelle
Telefon: 0761 / 882-0
E-Mail: freiburg.pp@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

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