POL-AA: Ostalbkreis: Unfallflucht - Diebstahl - Radbolzen gelöst - Testkäufe - Sonstiges
Aalen (ots)
Bopfingen: Unfallflucht
Am Sonntag gegen 11.45 Uhr wurde ein VW, der im Bereich der Kirche in der Marienstraße geparkt war, von einem zunächst unbekannten Verkehrsteilnehmer beschädigt. Ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern, entfernte sich der Unfallverursacher unerlaubt von der Unfallstelle. Im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen konnte ein Fiat mit korrespondierenden Unfallschäden festgestellt werden.
Rainau: Radfahrerin prallt gegen geschlossene Schranke
Vermutlich aus Unachtsamkeit prallte am Dienstag gegen 11.20 Uhr eine 68-jährige Radfahrerin an der Zufahrt zum Bucher Stausee gegen eine geschlossene Schranke. Hierbei wurde die Radlerin leicht verletzt. An der Schranke entstand ein geringer Sachschaden.
Bopfingen: E-Bike entwendet
Ein E-Bike der Marke Haibike wurde zwischen Montagnachmittag, 14 Uhr und Dienstagmorgen, 9 Uhr, entwendet. Das Fahrrad war zu diesem Zeitpunkt im Feldwiesenweg abgestellt und mit einem Faltschloss an einem Treppengeländer gesichert. Hinweise auf den Diebstahl oder den Verbleib des Rades nimmt der Polizeiposten Bopfingen unter der Rufnummer 07362 96020 entgegen.
Bopfingen: Radbolzen gelöst
Bereits am Mittwoch, 28.05.25, zwischen 17 Uhr und 19 Uhr, wurde an einem PKW, der zu dieser Zeit in der Neue Nördlinger Straße geparkt war, am linken Vorderrad die Radbolzen gelöst. Während der Fahrt löste sich daraufhin das Rad und verursachte einen Schaden in Höhe von etwa 10.000 Euro. Hinweise in dieser Sache nimmt der Polizeiposten Bopfingen unter der Rufnummer 07362 96020 entgegen.
Schwäbisch Gmünd: Polizei und Ordnungsamt führten "Testkäufe" durch
Die Polizei führte am 05.06.2025 gemeinsam mit dem Ordnungsamt Schwäbisch Gmünd sowie vier Jugendlichen im Alter zwischen 16 und 17 Jahren Alkoholtestkäufe in Lebensmittelgeschäften, Kiosken, Getränkehandlungen und Tankstellen zur Überwachung der Jugendschutzvorschriften durch. Ziel war die Sensibilisierung des Verkaufspersonals auf bestehende Altersbeschränkungen und die damit einhergehenden Verbote des Erwerbs von Alkoholika durch Jugendliche. Insgesamt wurden 33 Verkaufsstellen im Revierbereich von Schwäbisch Gmünd kontrolliert.
Im Vergleich zur letzten Kontrolle im November 2024 konnte fast keine Verbesserung festgestellt werden. Bei knapp der Hälfte der Verkaufsstellen konnten die Jugendlichen das jeweilige Getränk trotz bestehendem Altersverbot tatsächlich erhalten.
Besorgniserregend hierbei war der Umstand, dass der Alkohol in den meisten Fällen trotz durch das Verkaufspersonal vorgenommener Ausweiskontrolle an Jugendliche verkauft wurde. Die Verkäufer gaben hierzu unterschiedliche Begründungen an, so z.B. lediglich das Geburtsjahr und somit nicht das tatsächliche Alter überprüft zu haben. Mittlerweile werden an fast allen Kassen die Artikel mit Erwerbsfreigabe ab 18 Jahren mit einem Warnhinweis angezeigt, so dass die Beschäftigten an den Jugendschutz und die bestehenden Verkaufsverbote an Minderjährige erinnert werden.
Nach Abschluss der Testkäufe wurden die Verkäuferinnen und Verkäufer sowie die Filialleitungen informiert. Hierbei konnten dieses Mal 18 Verkaufsstellen für ihr richtiges Verhalten gelobt werden. Gegen die 15 Verantwortlichen, die das Jugendschutzgesetz missachteten, wurden Bußgeldverfahren eingeleitet. Insgesamt wurden die Testkäufe dennoch positiv aufgenommen.
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