Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern
LKA-MV: Staatsanwaltschaft, Bundespolizei und Landeskriminalamt MV gehen gegen Menschenhandel, Zwangsprostitution und gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern in vier Bundesländern vor
Rampe (ots)
Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Schwerin, der Bundespolizei und des Landeskriminalamtes Mecklenburg-Vorpommern
Am heutigen Tag durchsuchten Beamte der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Schleuser des Landes Mecklenburg-Vorpommern (GES MV - Kooperation von LKA MV und Bundespolizei) im Auftrag der Staatsanwaltschaft Schwerin mit rund 80 Beamten zeitgleich vier bordellartige Betriebe und drei Wohnungen in Norddeutschland. Dabei handelt es sich um drei Objekte in Niedersachsen, zwei in Hamburg und je ein Objekt in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
Im Fokus der Ermittlungen stehen insgesamt drei thailändische Beschuldigte und ein deutsch / thailändischer Beschuldigter im Alter von 22 bis 44 Jahren wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern. Sie werden beschuldigt, thailändische Staatsangehörige, die unter missbräuchlicher Visanutzung nach Deutschland eingereist sind, unter erniedrigenden Bedingungen in Prostitutionsstätten beschäftigt zu haben. Die Beschäftigung der Prostituierten wird dabei unter bewusster Ausnutzung und Förderung der Illegalität der Ausländerinnen zur eigenen Gewinnmaximierung vorgenommen. Die Hauptbeschuldigte hat nach bisherigen Erkenntnissen aus den Taten ca. 1.5 Mio. Euro vereinnahmt.
Die Einsatzkräfte nahmen die 44jährige Hauptbeschuldigte fest. Sie soll morgen am zuständigen Amtsgericht Schwerin dem Haftrichter vorgeführt werden. Die Ermittler des Landeskriminalamtes MV und der Bundespolizei stellten bei den Maßnahmen 13 mutmaßlich unerlaubt aufhältige thailändische und vietnamesische Staatsangehörige fest. Ferner konnten umfangreich Beweismittel sichergestellt werden, die nunmehr gesichtet und ausgewertet werden. Es wurden ca. 31.000 Euro Bargeld beschlagnahmt.
Mit Blick auf die laufenden Ermittlungen können derzeit keine weiteren Auskünfte erteilt werden.
Auf die Unschuldsvermutung wird hingewiesen.
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