POL-HRO: Mehrere Fahrzeugführer unter Drogen- oder Alkoholeinfluss - Polizei stellt zahlreiche Verstöße fest
Schwerin (ots)
Am Abend und in der Nacht vom 04. auf den 05. August 2025 kontrollierten Einsatzkräfte der Polizeiinspektion Schwerin mehrere Fahrzeugführer im Stadtgebiet, und mussten feststellen, dass diese während der Fahrt unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln oder Alkohol standen.
Insgesamt wurden fünf Verkehrsstraftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten nach § 24a StVG sowie § 316 StGB festgestellt.
Der erste Verstoß wurde gegen 20:30 Uhr in der Hamburger Allee im Stadtteil Neu Zippendorf festgestellt. Ein 42-jähriger deutscher E-Scooter-Fahrer fiel auf, da er entgegen der Fahrtrichtung unterwegs war. Während der Kontrolle gab er an, Konsument berauschender Mittel zu sein. Ein Vortest bestätigte den Verdacht.
Etwa eine halbe Stunde später, gegen 21:00 Uhr, kontrollierten Beamte in der Graf-Schack-Allee einen weiteren 42-jährigen deutschen E-Scooter-Fahrer. Auch bei ihm reagierte der Drogenschnelltest positiv auf Betäubungsmittel.
Um 21:49 Uhr stoppten Polizeibeamte des Polizeihauptreviers Schwerin einen Pkw mit polnischem Kennzeichen in der Hamburger Straße im Stadtteil Mueßer Holz und kontrollierten die Fahrzeuginsassen. Der 28-jährige ukrainische Fahrer stand ebenfalls unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln.
Gegen 22:15 Uhr stellten Einsatzkräfte einen weiteren E-Scooter-Fahrer, 27, deutsch in der Wittenburger Straße (Altstadt) fest. Auch dieser stand nachweislich unter Einfluss von Betäubungsmitteln.
Den letzten Fall registrierten die Beamten gegen 02:10 Uhr am 05.08.2025 im Bereich der Ludwigsluster Chaussee. Dort fuhr eine 20-jährige deutsche E-Scooter-Fahrerin gemeinsam mit einer weiteren Person auf einem E-Scooter - was laut Straßenverkehrsordnung nicht erlaubt ist. Während der polizeilichen Maßnahmen konnten die Beamten Alkoholgeruch in der Atemluft der Fahrerin des E-Scooter wahrnehmen. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,51 Promille.
Allen betroffenen Fahrzeugführern wurde eine Blutprobe entnommen. Entsprechende Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet.
Die Polizei weist erneut darauf hin, dass für das Führen von E-Scootern dieselben Regeln gelten wie für andere Kraftfahrzeuge:
- Alkoholgrenze: 0,5 Promille (ab 1,1 Promille absolute Fahruntüchtigkeit, bereits ab 0,3 Promille bei Ausfallerscheinungen strafbar). Für Fahranfänger in der Probezeit und unter 21 Jahren gilt 0,0 Promille.
- Betäubungsmittel: Das Führen von Fahrzeugen unter dem Einfluss berauschender Mittel ist nicht gestettet.
Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang: wer berauscht ein Fahrzeug führt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere.
Weitere Informationen rund um das sichere Fahren mit E-Scootern stellt der ADAC unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/e-kleinstfahrzeuge/e-scooter/
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Rostock
Newsroom
Katja Weizel
Telefon: 0381 4916-3041
E-Mail: pressestelle-pp.rostock@polizei.mv-regierung.de
http://www.polizei.mvnet.de
Original content of: Polizeipräsidium Rostock, transmitted by news aktuell