POL-HRO: Rücksichtslose Fahrt auf BAB20 und L11 endet in Kröpelin nach Polizeikontrolle
Rostock/ Landkreis Rostock (ots)
Am Samstagvormittag erhielt die Polizei ab 10:15 Uhr mehrere Hinweise über einen Fahrzeugführer, der mit seinem weißen Ford Focus in auffälliger und riskanter Fahrweise auf der BAB 20 Höhe Schönberg in Fahrtrichtung Rostock unterwegs war.
Laut Schilderungen der Zeugen soll er andere Verkehrsteilnehmer durch riskante Spurenwechsel teilweise genötigt und auf der rechten Fahrspur sowie dem Standstreifen mit stark erhöhter Geschwindigkeit überholt haben. Hierbei wurde die durch den Ford gefahrene Geschwindigkeit durch die Hinweisgeber unabhängig voneinander auf 180 - 200 km/h geschätzt.
Die Einsatzkräfte des Autobahnpolizeireviers Metelsdorf sichteten das Fahrzeug erstmals gegen 10:30 Uhr Höhe Wismar Mitte, konnten aufgrund der riskanten Fahrweise jedoch nicht auf das Fahrzeug aufschließen.
Im weiteren Verlauf verließ der rasende Fahrzeugführer die Autobahn an der Anschlussstelle Kröpelin in Fahrtrichtung Kröpelin. Schließlich konnte der Fahrzeugführer gegen 10:50 Uhr in Kröpelin durch Beamte des Polizeihauptreviers Bad Doberan im Gegenverkehr festgestellt werden. Der Ford musste zu diesem Zeitpunkt verkehrsbedingt halten, sodass er seitens der Polizei kontrolliert werden konnte.
Noch während der Kontrolle am Anhalteort hielten mehrere Verkehrsteilnehmer an und äußerten sich erbost über die Fahrweise des gerade kontrollierten 21-jährigen Fahrzeugführers. Dabei wurden weitere Verkehrsverstöße bekannt: so habe der Fahrzeugführer in einer 70er-Zone mit stark überhöhter Geschwindigkeit trotz Überholverbot vor einer Bergkuppe überholt. Dies setzte sich in weiteren Überholmanövern fort. In einem Fall musste ein 48-jähriger Mann mit seinem PKW eine Gefahrenbremsung durchführen, um den Ford einscheren zu lassen, da es sonst zu einer Kollision mit einem entgegenkommenden Fahrzeug gekommen wäre. Sowohl der 48-Jährige als auch der entgegenkommende Fahrzeugführer mussten jeweils nach rechts ausweichen, sodass teilweise der Grünstreifen befahren werden musste.
Auf Nachfrage stritt der 21-jährige Deutsche ab, auf der BAB20 gefahren zu sein. Er räumte jedoch die Überholvorgänge auf der L11 ein, da er dringend seine Notdurft verrichten müsse. Die weitere polizeiliche Befragung fand im Anschluss im Polizeihauptrevier Bad Doberan statt. In der weiteren Folge wurde seitens der Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme des Führerscheins angeordnet und durchgeführt. Dem 21-Jährigen wurde bis zu einer gerichtlichen Entscheidung das Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr bis auf Weiteres untersagt.
Im Anschluss wurde der 21-jährige Mann aus Nordrhein-Westfahlen aus der polizeilichen Maßnahme entlassen und von seiner Lebensgefährtin vom Besucherparkplatz der Polizei abgeholt. Während zunächst seitens der Polizei nachvollzogen werden konnte, dass der 21-Jährige als Beifahrer in das Fahrzeug stieg, wurde er beim Verlassen des Polizeigeländes jedoch fahrender Weise auf dem Fahrersitz als Fahrzeugführer festgestellt. Dementsprechend ermittelt die Kriminalpolizei neben der Gefährdung im Straßenverkehr nun auch aufgrund des Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis.
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