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LKA-NI: Gewalt gegen Frauen sichtbarer machen

Hannover (ots)

Am 25.11. jeden Jahres findet der internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen, auch Orange Day genannt, statt. An diesem Tag wird noch einmal ganz besonders auf das Thema Gewalt gegen Mädchen und Frauen aufmerksam gemacht. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Gewalt gegen Frauen im sozialen Nahraum, insbesondere in Partnerschaften und ehemaligen Partnerschaften. Im Vergleich zum Vorjahr ließ sich in Niedersachsen im Jahr 2024 ein Anstieg von 8,94 % im Bereich häuslicher Gewalt verzeichnen. Häusliche Gewalt kommt in allen Altersgruppen vor, unabhängig von Herkunft, Bildung und Religion.

Im Jahr 2024 waren 69,87 % der Opfer im Bereich häuslicher Gewalt weiblich. Allein in dem Bereich häusliche Gewalt in (ehemaligen) Partnerschaften waren es insgesamt 18.190 weibliche Opfer. Die Zahl ist zum Vorjahr nochmal um 12,33 % angestiegen. Ein weiterer Teilbereich betrifft die Opfer über 60 Jahre. Hier wurden für das Jahr 2024 insgesamt 2056 Fälle erfasst, die sich aus partnerschaftlicher Gewalt und familiärer Gewalt zusammensetzen.

Häusliche Gewalt ist kein eigenständiger Straftatbestand. Der Begriff "Häusliche Gewalt" umfasst physische, sexuelle, finanzielle, digitale und psychische Formen der Gewalt. Diese Gewalt wird zwischen zwei Menschen ausgeübt, die entweder in einer partnerschaftlichen oder familiären Beziehung zueinanderstehen. Die Erscheinungsformen sind vielfältig und reichen von Beleidigungen, Einschüchterungen, Freiheitsberaubungen bis hin zu körperlichen, sexuellen Übergriffen oder gar versuchten und vollendeten Tötungsdelikten. Häufig steckt eine Beziehungsdynamik dahinter, in der der Partner eine Machtposition gegenüber der Betroffenen ausübt.

Betroffene Frauen sprechen oft aus Scham nicht über die Übergriffe. Neben physischen Verletzungen kann es auch zu psychischen Problemen kommen. Durch das Erleben der Gewalt und der abwertenden Haltung des Partners gegenüber dem Opfer kann die Selbstsicherheit und das Selbstwertgefühl leiden. In der Dunkelfeldstudie des LKA aus dem Jahr 2021 wurden Opfer von häuslicher Gewalt befragt, wieso sie sich gegen eine Strafanzeige entschieden haben: Über die Hälfte gab an, dass es Privatsache sei. Auch wurde es als nicht schwerwiegend genug empfunden. Zudem verzichteten viele Frauen auf eine Strafanzeige, weil sie ihre Ehe bzw. Beziehung nicht gefährden wollten. Besonders problematisch ist, dass gerade ältere Betroffene häufig an ihre Wohnung gebunden sind, da einige Frauenhäuser nicht barrierefrei sind. Ein Umzug in eine Schutzeinrichtung ist oft organisatorisch oder gesundheitlich schwer umsetzbar. Hierzu kommen langjährige Abhängigkeiten, Sorge um den Partner oder technische Barrieren - etwa kein eigenes Handys, - die den Schutz erschweren.

Die Bekämpfung und Prävention von häuslicher Gewalt ist eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Im Jahr 2001 verabschiedete der Niedersächsische Landtag den ersten Niedersächsischen Aktionsplan gegen häusliche Gewalt. Im Jahr 2002 wurde das Gewaltschutzgesetz eingeführt, das Betroffenen die Möglichkeit gibt, ein Kontakt- und Näherungsverbot gegen die gewaltausübende Person zu erwirken und auch die Zuweisung der gemeinsamen Wohnung/des gemeinsamen Hauses an die gewaltbetroffene Person ermöglicht. Damit die Betroffenen ausreichend Zeit und Ruhe haben, diese Schritte in die Wege zu leiten, kann die Polizei den Gewalttäter für bis zu 14 Tagen bereits direkt nach der Tat aus dem gemeinsamen Zuhause verweisen. Dies ermöglicht der Frau, sich von einer Fachberatungsstelle (https://www.ms.niedersachsen.de/gewaltschutz/gewaltberatungsstellen/gewaltberatungsstellen-14099.html) unterstützen zu lassen und einen Antrag gem. Gewaltschutzgesetz beim Amtsgericht zu stellen.

Und noch eine ganz wichtige Information: Opfer häuslicher Gewalt können sich von einer psychosozialen Prozessbegleiterin auf dem ganzen Weg des Ermittlungs- und Gerichtsverfahrens kostenlos begleiten lassen. Informationen und Kontaktmöglichkeiten hierzu gibt es unter https://justizportal.niedersachsen.de/Prozessbegleitung/psychosoziale-prozessbegleitung-in-niedersachsen-160951.html

Wie können Sie helfen? Nachbarn und Angehörige sollten bei wiederkehrenden Verletzungen ohne plausbile Erklärung aufmerksam sein. Auch ein plötzlicher Rückzug oder ein auffälliges Angstverhalten in Anwesenheit des Partners sind Hinweise darauf, dass etwas nicht in Ordnung ist. Ein weiteres Anzeichen können auch lautstarke Streitereien sein.

Schauen Sie nicht weg. Häusliche Gewalt ist kein Kavaliersdelikt und es geht uns alle etwas an.

Hilfe und Möglichkeiten:

   -Rufen Sie die 110 bei akuter Gefahr

"Wer schlägt, der geht!" - Täter können der Wohnung oder des Hauses verwiesen werden, unabhängig vom Miet- oder Kaufvertrag. Eine Wegweisung des Täters aus der gemeinsamen Wohnung kann durch die Polizei für bis zu 14 Tagen ausgesprochen werden.

   -Wenn Sie selbst betroffen sind: Erstatten Sie Strafanzeige bei 
der Polizei - wenn möglich, dokumentieren Sie die Übergriffe mit 
Zeit, Datum und was passiert ist.

-Bei sexualisierter oder körperlicher Gewalt können Opfer ihre Verletzungen in zahlreichen Kliniken in Niedersachsen rechtsmedizinisch untersuchen und dokumentieren lassen. Dies geht auch vertraulich, wenn Sie sich noch nicht zu einer Anzeige bei der Polizei durchringen können! Eine Partnerklinik in Ihrer Nähe finden Sie unter https://probeweis.mhh.de/

-Lassen Sie sich beraten: Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen - 08000 116 016 Immer erreichbar ist das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen. Dies bietet Betroffenen die Möglichkeit, sich zu jeder Zeit anonym, kostenlos und mehrsprachig beraten zu lassen. Hier finden Sie weitere Informationen: https://www.hilfetelefon.de/

-BISS - Beratungs- und Interventionsstellen bei häuslicher Gewalt - Das Land Niedersachsen arbeitet eng mit der BISS zusammen. Wenn bereits eine Strafanzeige bei der Polizei wegen häuslicher Gewalt eingegangen ist, nimmt die BISS proaktiv Kontakt auf. Beratungsstellen finden Sie unter: https://www.ms.niedersachsen.de/gewaltschutz/gewaltberatungsstellen/beratung_und_unterstutzung_adressen/beratung-unterstuetzung-in-niedersachsen-13240.html

   -Falls Sie das nächstgelegenes Frauenhaus suchen, finden Sie die 
Adresse unter https://www.frauenhaus-suche.de/

Rückfragen bitte an:

Landeskriminalamt Niedersachsen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Rebecca Kolm
Telefon: 0511 / 9873-1033
E-Mail: pressestelle@lka.polizei.niedersachsen.de
www.LKA.Niedersachsen.de

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