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Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim

POL-EL: Emsland/Grafschaft Bentheim - Polizei warnt vor Betrugsmaschen

Emsland/Grafschaft Benthei (ots)

Derzeit kommt es erneut im gesamten Einsatzgebiet der PI Emsland/Grafschaft Bentheim gehäuft zu diversen Betrugstaten.

Die Masche variiert doch das Ziel ist immer dasselbe - Betrüger versuchen immer wieder an das Ersparte meist älterer Mitbürger zu gelangen. So geben sich die Täter am Telefon beispielsweise als sogenannte "falsche Polizeibeamte" aus. Dabei suggerieren sie den Angerufenen, dass aufgrund eines bevorstehenden Einbruchs ihr Geld nicht mehr sicher sei. Meist bieten sie an, dieses vorsorglich zu an sich zu nehmen. Bei dem sogenannten "Enkletrick" geben sich die Betrüger häufig am Telefon als Enkel der angerufenen Senioren aus. Unter dem Vorwand einer Notlage bitten diese dann um Bargeld. In anderen Fällen wiederrum wird den Bürgerinnen und Bürgern vorgegaukelt, dass nahe Familienangehörige in einen schweren Unfall verwickelt seien und sie eine hohe Geldsumme zahlen müssen. Die beschriebenen Praktiken werden polizeilich unter der Rubrik sogenannter "Schockanrufe" zusammengefasst. Die Kreativität und die Überzeugungsfähigkeit der Tätergruppen kennen dabei nahezu keine Grenzen. Trotz intensiver Präventions- und Aufklärungsarbeit der Polizei, machen die Betrüger noch immer regelmäßig hohe Beute. Die unterschiedlichen Phänomene beschränken sich dabei jedoch nicht ausschließlich auf das Erzeugen einer Schockwirkung bei den potenziellen Opfern.

Andere Tätergruppen geben sich zum Beispiel als Mitarbeiter der Firma Microsoft aus, um Zugriff auf den PC ihrer Opfer zu erlangen. Wiederrum andere locken mit attraktiven Bargeldgewinnen, die angeblich erst nach Überweisung einer Verwaltungspauschale freigegeben werden können. Die Betrugsmaschen werden dabei nicht in jedem Falle über klassische Telefongespräche abgewickelt. In den vergangenen Monaten kam dabei verstärkt auch der Nachrichtendienst "WhatsApp" zum Einsatz. Dabei gaben sich die Täter oftmals als Tochter oder Sohn der Angeschriebenen aus. In einer harmlos wirkenden Nachricht suggerierten sie, dass diese eine neue Handynummer hätten. Im weiteren Verlauf täuschten sie dann ebenfalls eine Notsituation vor und baten um Geld.

Manchmal tauchen die Täter sogar persönlich an den Haustüren ihrer Opfer auf. Sie geben sich als Mitarbeiter der Wasserwerke oder anderer Institutionen aus, betreten unter einem Vorwand die Gebäude und bestehlen die meist älteren Menschen. In den allermeisten Fällen haben die unterschiedlichen Tätergruppen bei ihren Vorhaben keinen Erfolg. Neben der sehr engmaschigen Aufklärungsarbeit der Polizei, haben sich auch die meisten Geldinstitute bereits sehr professionell auf die neuen Betrugsmaschen eingestellt. Auffällige Geldabhebungen oder sonstige Transaktionen älterer Bankkunden gehen mittlerweile mit individuellen Beratungsgesprächen einher. Auf diesem Wege konnten bereits zahlreiche Schadenseintritte auf der Zielgraden verhindert werden. Die Polizei warnt ausdrücklich vor derartigen Betrugsmaschen und bittet dringend darum, insbesondere ältere Mitmenschen über solcherlei Machenschaften zu informieren.

Folgende Punkte sollten unbedingt beachtet werden:

   - Geben Sie keine Details zu Ihren familiären und finanziellen

Verhältnissen preis

   - Die Polizei wird Sie niemals um Geldbeträge bitten
   - Lassen Sie sich nicht drängen und unter Druck setzen. Legen Sie

einfach auf

   - Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen an unbekannte

Personen

   - Kommt Ihnen ein Anruf verdächtig vor, informieren Sie

unverzüglich die Polizei. Suchen Sie die Telefonnummer der Behörde selbst heraus oder lassen Sie sich diese durch die Telefonauskunft geben Weitere Informationen gibt es auch unter https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim
Corinna Maatje
Pressesprecherin
Telefon: 0591 87 203
E-Mail: pressestelle@pi-el.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-el.polizei-nds.de

Außerhalb der Geschäftszeiten wenden Sie sich bitte an die örtlich
zuständige Polizeidienststelle.

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