Polizeipräsidium Mittelfranken

POL-MFR: (859) "Stinkefinger" wurde zum Verhängnis

17.05.2011 – 11:19

Nürnberg (ots)

Die Missachtung von Zeichen und Weisungen von Polizeibeamten sowie das dreiste Verhalten eines 24-jährigen Fahrradfahrers wurden ihm gestern Nachmittag (16.05.2011) letztlich zum Verhängnis. Der Mann wurde einem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Nürnberg vorgeführt.

Gegen 15:30 Uhr waren zwei Beamte der VPI Nürnberg mit der Verkehrsregelung an der Kreuzung Erlanger Straße / Kilianstraße beschäftigt. Obwohl in der Erlanger Straße für den Fahrverkehr deutliche Haltezeichen angezeigt waren, fuhr der 24-Jährige mit einem Fahrrad weiter. Dabei zeigte er dem regelnden Beamten auch noch den sog. "Stinkefinger".

Nur wenige Meter weiter standen zwei weitere Beamte der VPI Nürnberg, die gerade ihre Kollegen ablösen wollten. Sie hatten den Vorfall beobachtet und nahmen sofort die Verfolgung des mittlerweile flüchtenden Mannes auf. Über Feldwege versuchte der Radfahrer, den Beamten zu entkommen. Im Zeisigweg hatte er offenbar die Geschwindigkeit seines Fahrrades falsch eingeschätzt, weshalb er gegen einen Zaun prallte und stürzte. Dies hinderte ihn jedoch nicht, seine Flucht weiterhin zu versuchen. Die verfolgenden Polizeibeamten waren jedoch schneller und nahmen ihn fest.

Kurz darauf erklärte sich auch das Verhalten des 24-Jährigen: Das Fahrrad war gestohlen, er selbst stand, wie ein durchgeführter Test ergab, unter Einwirkung von Drogen oder Alkohol. Außerdem stellte sich heraus, dass der Beschuldigte gegen bestehende Bewährungsauflagen eines Gerichtes verstoßen hatte.

Der Festgenommene wurde zur Dienststelle gebracht, eine Blutentnahme angeordnet. Das Fahrrad konnte der Bestohlenen wieder ausgehändigt werden.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Nürnberg wurde der Radler einem Ermittlungsrichter zur Prüfung der Haftfrage vorgeführt.

Wegen des Verdachts mehrerer strafrechtlicher Verstöße wurde Anzeige erstattet. Außerdem muss er sich wegen möglicher Vergehen nach dem Betäubungsmittelrecht verantworten.

Bert Rauenbusch/n

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